© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  11/09 06. März 2009

Drakonische Strafe für Horst Mahler
General-Demonstration
von Günter Bertram

Das Urteil gegen Horst Mahler wird dem Grunde nach zu Recht ergangen sein. Er hat sich wüster Hetze – wie in seinen linksextremistischen Zeiten, damals nur mit anderem Tenor – schuldig gemacht, offenbar mit der Absicht, nach großem forensischem Spektakel als Märtyrer abgeführt zu werden. Seine Agitation war Volksverhetzung, und zwar im ursprünglichen Sinne des Paragraphen 130 Absatz 1 StGB, so daß Zweifel, die an der Verfassungsmäßigkeit des viel später eingefügten Verbots der „Holocaust-Leugnung“ (Abs. 3) bestehen, hier keine entscheidende Rolle spielen. Aufhorchen läßt das Strafmaß von sechs Jahren, das den Normalrahmen von fünf noch übersteigt.

Mahler selbst kann sich bestätigt sehen. Ob die Kammer wirklich gemeint hat, sie schrecke andere ab, Mahlers Predigt nachzuäffen? Generalprävention ist – innerhalb gewisser Grenzen! – ein zulässiger Strafschärfungsgrund. Hier aber spricht gar zu viel dafür, daß die Drakonik der Strafe aller Welt demonstrieren sollte, daß Münchner Richter auf dem „rechten Auge“ nicht blind sind. Das wäre sozusagen „General-Demonstration“; und ob dergleichen in unser Recht gehört, wird wohl demnächst der Bundesgerichtshof zu entscheiden haben.

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