© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  10/09 27. Februar 2009

LOCKERUNGSÜBUNGEN
R2P
Karl Heinzen

In einer Anhörung des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages haben sich seine Parlamentarier vergangene Woche über das Konzept der „Internationalen Schutzverantwortung“ – amerikanisch: „Responsibility to Protect“ (R2P) – informieren lassen. Der Rechtswissenschaftler Gernot Biehler, einer der geladenen Experten, führte aus, daß es sich hierbei um einen „Begriff der Hoffnung für die Menschenrechte“ handle. In der Vergangenheit sei nämlich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, ohne dessen Zustimmung in überkommener völkerrechtlicher Betrachtung eine militärische Intervention unterbleiben sollte, in seiner Entscheidungsfindung ausgerechnet dann blockiert gewesen, wenn es eigentlich gegolten hätte, gegen eine humanitäre Katastrophe einzuschreiten. Gestützt auf R2P könnten hingegen interessierte Staaten hinfort das Gesetz selbst in die Hand nehmen, wenn ihr Gewissen sie dazu drängt.

Der Kosovo-Krieg des Jahres 1999 hat diese Fortentwicklung des Völkerrechts wesentlich beflügelt. Es war daher sachgerecht, daß auch der ehemalige Bundeswehr-General Klaus Naumann in der Anhörung zur Wort kam, da er seinerzeit als Vorsitzender des Nato-Militärausschusses den selbstmandatierten Angriff des Bündnisses auf Serbien mitgestalten durfte. Was er zu sagen hatte, wird jedoch all jenen, die die Hoffnung hegen, mit R2P stünde nun endlich ein Instrument zur universellen Durchsetzung der Menschenrechte zur Verfügung, kaum gefallen haben. Naumann machte nämlich deutlich, daß er die Souveränität der Staaten immer noch für ein schützenswertes Gut des Völkerrechts hält und der Einsatz militärischer Mittel nach seiner Auffassung nur die Ultima ratio sein dürfe.

In den westlichen Demokratien gilt allerdings das Primat der Politik, und dieses setzt sich notfalls über den Kleinmut der Militärs hinweg. Insofern stimmt es optimistisch, daß die Parlamentarier mit Ausnahme der notorischen Querulanten der Linksfraktion die Möglichkeiten, die R2P bietet, überwiegend begrüßen. Nutzbringend könnte das Konzept schon in naher Zukunft sein, da die Globalisierung trotz Krise weitergehen muß, sie in dieser aber nicht immer zu konfliktfreien Win-Win-Situationen aller Beteiligten führen kann. Wer die Menschenrechte auf seine Fahnen geschrieben hat, mag zwar dann ihren Mißbrauch beklagen. Er sollte aber den zivilisatorischen Fortschritt erkennen, der darin liegt, daß Kriege zwar weiterhin aus sehr prosaischen Gründen geführt werden, man jedoch zugleich um eine ethisch überzeugende Begründung ringt.

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