© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  08/09 13. Februar 2009

Zum Nachteil der Leser
Streit um Sperrfristen: Der Rowohlt Verlag reicht Klage gegen den "Spiegel" ein
Thorsten Thaler

Es gibt Nachrichten, die auf den ersten Blick nur die unmittelbar Beteiligten bzw. Betroffenen etwas angehen. Beispielsweise wenn es heißt, der Rowohlt Verlag verklagt den Spiegel, weil sich das Hamburger Nachrichtenmagazin nicht an eine vorgegebene Sperrfrist für die Veröffentlichung einer Buchrezension gehalten haben soll. Na und, könnte man da nun fragen, wen interessiert's? Gemach.

Zum Hintergrund: Am 5. Januar brachte der Spiegel eine Geschichte über den Schriftsteller Daniel Kehlmann und dessen neuen Roman "Ruhm", der zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht im Handel war. Rowohlt wirft dem Spiegel nun vor, die Sperrfrist mißachtet zu haben, indem er bereits zwei Wochen vor dem Erstverkaufstag des Romans eine Rezension veröffentlichte. Verabredet gewesen sei lediglich ein Porträt Kehlmanns. Genau darum habe es sich auch gehandelt, kontert der Spiegel.

Mit seiner Klage vor dem Landgericht Hamburg will der Rowohlt Verlag jetzt laut Marketing- und Vertriebschef Lutz Kettmann "ein Zeichen setzen". Das Branchenmagazin Börsenblatt zitiert ihn mit den Worten: "Das sind wir auch unseren Kunden, den Buchhändlern, schuldig, die in einer unangenehmen Situation stecken, wenn der Kunde mit der Besprechung in der Hand in den Laden kommt, aber das Buch noch gar nicht zu haben ist." Das ist in der Tat der springende Punkt.

Unabhängig von dem konkreten Fall: Immer wieder immer häufiger werden im Medien- und Feuilletonzirkus sinnvolle Veröffentlichungstermine vorsätzlich mißachtet - hier zum Nachteil all jener Literaturinteressierten, die den kleinherzigen Wunsch hegen, ein besprochenes Buch auch beim Händler ihres Vertrauens kaufen zu können, und zwar nicht erst Wochen später.

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