© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  04/09 16. Januar 2009

Meldungen

Schmeling-Denkmal: Spende abgelehnt

BERLIN. Die niedersächsische Gemeinde Hollenstedt hat die Offerte des Vereins Die Deutschen Konservativen des Journalisten Joachim Siegerist zur Finanzierung des geplanten Denkmals für Max Schmeling endgültig abgelehnt (JF 2/09). "Spenden können nicht zu Werbezwecken verwendet werden", teilte Bürgermeister Uwe Rennwald mit.  Siegerist hatte im Dezember angeboten, das 35.000 Euro teure Max-Schmeling-Denkmal zur Hälfte zu finanzieren. Siegerist bestreitet, daß die Spende "zu Werbezwecken" ausgereicht werden sollte. "Der Bürgermeister tut so, als hätten wir Werbeplakate aufstellen oder unser Logo auf das Denkmal drucken wollen. Das liegt uns fern. In Wirklichkeit ist er vor der politischen Korrektheit eingeknickt." Zuvor hatte Rennwald den Internetzugang seiner Mitarbeiter einschränken lassen. So sollte sichergestellt werden, daß seine Untergebenen keine Informationen mehr aus dem Hause Siegerist über Max Schmeling erhalten.

 

"Pro Reli" sammelt weiter Unterschriften

BERLIN. Endspurt beim Volksbegehren für ein Wahlpflichtfach Religion in Berlin: Bis zum 21. Januar müssen 170.000 Unterschriften vorliegen. Nach Angaben des Landeswahlleiters wurden bisher 155.000 eingereicht. Wenige Tage vor dem Ende der Sammelfrist legt die Berliner Initiative "Pro Reli" (www.pro-reli.de) noch einmal zu. Ab sofort werden Unterschriften auch vor Einkaufszentren und in öffentlichen Verkehrsmitteln gesammelt. Das kündigte der Vorsitzende der Initiative, Christoph Lehmann, in einem Interview mit der Berliner Morgenpost  an. Von den 155.000 Unterschriften sind bislang rund 75.000 geprüft. Nach Angaben des Landeswahlleiters wurden davon 69.328 Unterschriften für gültig erklärt. Etwa neun Prozent der eingereichten Listen entsprächen nicht den Anforderungen. Lehmann zeigte sich zuversichtlich, daß die erforderliche Unterschriftenzahl zusammenkommt. Die Erfahrung anderer Volksbegehren zeige, daß zum Ende der Frist noch einmal ein großer Schub erfolge.

 

Bananen-Flagge ist nicht strafbar

BERLIN. Das Hissen einer Deutschlandflagge mit einer aufgedruckten Banane stellt keine Verunglimpfung der Nationalfarben dar. Das hat die Staatsanwaltschaft im baden-württembergischen Ellwangen entschieden. Ein Mann aus Crailsheim war ins Visier der Behörden geraten, nachdem er in seinem Vorgarten eine Deutschlandflagge mit einer aufgedruckten Banane gehißt hatte und daraufhin von einem Polizisten angezeigt worden war. "Das öffentliche Hissen der Flagge stellt, anders als beispielsweise provokatives Aufstellen der Bundesflagge in einem Misthaufen, keine Verunglimpfung der Flagge dar", entschied nun die Staatsanwaltschaft.

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