© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  49/08 28. November 2008

Meldungen

Polizei durchsucht NPD-Parteizentrale

BERLIN. Die Polizei hat am Montag erneut die Parteizentrale der NPD in Berlin durchsucht. Hintergrund ist ein weiterer Verdacht gegen den ehemaligen Schatzmeister der Partei, Erwin Kemna, der im September wegen Untreue zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden war. Kemna hatte zugegeben, mehr als 700.000 Euro von NPD-Konten für sich abgezweigt zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Münster haben sich nun Hinweise ergeben, die zu einem weiteren Verfahren wegen des Verdachts der Untreue und des Verstoßes gegen das Parteiengesetz geführt hätten. So seien einige als Spenden deklarierte Zuwendungen an die Partei fragwürdig.

 

Urteil I: Homosexuelle Beamte ohne Anspruch

HANNOVER. Homosexuelle Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben keinen Anspruch auf eine Zulage für Verheiratete. Das Verwaltungsgericht Hannover entschied in der vergangenen Woche, daß eine solche Zulage nur verheirateten Beamten zustehe, und wies damit die Klagen eines homosexuellen Bundes- sowie eines Landesbeamten zurück. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, daß das Bundesbesoldungsgesetz einen solchen Familienzuschlag bewußt nur für Ehepartner, nicht aber für Homosexuelle in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vorsehe. Eine 2000 vom Bundestag beschlossene entsprechende Gesetzesänderung hatte im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Eine Ausweitung des Familienzuschlags auf "verpartnerte" Beamte widerspreche daher dem Willen des Gesetzgebers, urteilten die Richter.

 

Urteil II: Baskenmütze gilt als Kopftuch

KÖLN. Auch das Tragen einer Baskenmütze kann als religiöses Bekenntnis gewertet werden. Zu dieser Auffassung ist das Verwaltungsgericht Köln in einem jetzt veröffentlichten Urteil gekommen, das die Klage einer moslemischen Glaubens abgewiesen hat. Die Frau hatte während des Unterrichts ihr Haar mit einem Kopftuch bedeckt, bis 2006 eine neue Bestimmung im nordrhein-westfälischen Schulgesetz in Kraft trat. Fortan waren den Lehrkräften religiöse Bekundungen an den Schulen verboten. Die 33 Jahre alte Frau verhüllte ihr Haupt seither mit einer Baskenmütze statt mit einem Kopftuch. Daraufhin untersagte die Bezirksregierung Köln als zuständige Schulbehörde der Lehrerin das Tragen jeglicher Kopfbedeckung im Unterricht. Das Kölner Verwaltungsgericht bestätigte jetzt das Verbot für Kopfbedeckungen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft. In dem Urteil wird die Baskenmütze der Klägerin als Bekenntnis zum Islam gewertet, mit der die Lehrerin dessen Bekleidungsvorschriften für Frauen einhalten wolle.

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