© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  46/08 07. November 2008

Aus dem Volk wurde eine Bevölkerung
Ingo von Münch beschreibt den Wandel des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts vom Abstammungs- zum Geburtsortsprinzip
Wolfgang Philipp

Kein Staat ohne Staatsangehörigkeit." Dieser Satz im Vorwort eines von dem Hamburger Staatsrechtslehrer Ingo von Münch verfaßten neuen Buches leuchtet ein: Nach der Staatstheorie ist ein Staat dann vorhanden, wenn eine Staatsgewalt, ein Staatsgebiet und ein Staatsvolk nachweisbar sind. Das Staatsvolk kann nur durch die Staatsangehörigkeit definiert werden.

Inzwischen sind aber Zweifel anzumelden, weil die Staatlichkeit Deutschlands von der Politik selbst in Frage gestellt wird: Mit der "Staatsgewalt" ist es nicht mehr weit her, seit der Bundestag seine Gesetzgebungshoheit weitgehend nach Brüssel delegiert hat. Die Grenzen des "Staatsgebietes" sind so weit offen, daß auch in diesem Punkt Fragezeichen zu setzen sind. Und das Staatsvolk? Nach dem Grundgesetz ist es als deutsches Staatsvolk vorgegeben. Volkssouveränität dieses Volkes ist die Grundlage des Staatsverständnisses im Grundgesetz von 1949. Über das Abstammungsprinzip (ius sanguinis) war der Bestand dieses Souveräns gesichert: "Wir sind das Volk" war dessen letzter politisch eindrucksvoller Ausdruck und führte vor fast genau 19 Jahren, am 9. November 1989 zur deutschen Einheit.

Davon sind wir heute weit entfernt. Über massive Gesetzgebungsänderungen ist "das Volk" längst nicht mehr ein Bundesregierung und Bundestag vorgegebener Souverän, sondern wird in Umkehrung des Demokratieprinzips von oben her neu definiert. "Wer das Volk ist, bestimmen wir." Instrument dieser Veränderung ist das Staatsangehörigkeitsrecht. Dieses in allen seinen Entwicklungen seit der Reichsgründung 1871 anschaulich darzustellen, ist das Verdienst des Autors. Eine Schaltstelle für Veränderungen ist die Einbürgerung von Ausländern. Wenn die "Falschen" eingebürgert werden, ergeben sich geschichtliche Veränderungen größerer Tragweite. Ein Beispiel, das angeführt werden könnte, ist die Einbürgerung von Türken, die sich im nachhinein heimlich wieder die türkische Staatsangehörigkeit verschafft und dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Dies teilten sie den Wahlämtern nicht mit und verhalfen 2002 als nicht Wahlberechtigte Gerhard Schröder zu einem verfassungswidrigen Wahlerfolg. Die Falschen einzubürgern, kann das Schicksal eines Volkes entscheiden.

Seit 1999 ist eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in Gang gekommen, deren Grundströmung dahingeht, immer mehr Ausländer einzubürgern und dabei Prinzipien des bisherigen Rechts wie das Abstammungsprinzip, die Vermeidung von Mehrstaatlichkeit sowie den Grundsatz lebenslanger Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Ausführlich stellt der Autor die Wege zu dem umstrittenen "Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts" vom 15. Juli 1999 dar. Was hier herauskam, war eines der ersten politischen Projekte des Regierungsbündnisses der SPD mit den Grünen. Endlich war das "deutsche Volk" überwunden, massenhaft wurde Ausländern der Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft angeboten oder gar aufgezwungen und damit der Weg vom "Volk" zur "Bevölkerung" geöffnet: wie es als Mehrheitsmeinung des Deutschen Bundestags entgegen dem Grundgesetz auf einer im Reichstag aufgestellten Kiste zu lesen steht, dem "Deutschen Volke" zum Trotz. Haupt­instrument dieser Veränderung ist die "Kinderstaatsangehörigkeit auf Zeit": Kinder von Ausländern erhalten mit der Geburt im Inland unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit.

Von Münch arbeitet heraus, daß hier das Abstammungsprinzip durch das Geburtsortsprinzip (ius soli) "ergänzt" wird, obwohl das Abstammungsprinzip auch im Ausland weit verbreitet ist und als das modernere Recht gilt. Die zwangseingebürgerten Kinder behalten die von ihren Eltern ererbte Staatsangehörigkeit, sie sind also Doppelstaatler: obwohl Mehrstaatlichkeit vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung als ein Übel bezeichnet wird. Von Münch macht auch deutlich, daß "Mehrstaatlichkeit" mit dem Gleichheitssatz kollidiert, weil der Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten eine Privilegierung gegenüber denjenigen Menschen bedeutet, die nur eine Staatsangehörigkeit haben. Ein Mehrstaatler habe es in der Hand, welchen seiner Pässe er zu seinem Vorteil als "Joker" aus der Tasche zieht.

Die 1999 eingeführte "Kinderstaatsbürgerschaft" gilt nur auf Zeit: Die Betroffenen müssen sich im Alter von 18 Jahren entscheiden, ob sie die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft wählen. Entscheiden sie sich nicht, erlischt spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahres die deutsche Staatsbürgerschaft. Eine solche "Staatsbürgerschaft auf Zeit" ist in sich ein Unding und entwertet die Staatsbürgerschaft als solche. Diese ist grundsätzlich eine lebenslange Eigenschaft jedes Menschen. Mit Recht weist von Münch darauf hin, es sei überhaupt noch nicht einzuschätzen, "wie sich etwa ein wachsender Einfluß des Islam auf die zukünftige Bedeutung der Staatsangehörigkeit auswirken wird". Auch dies eine verhaltene Warnung davor, die Falschen einzubürgern. Er stellt die Frage, wie die Situation aussehen werde, wenn sich zwischen Religionsausübung und Verfassungsordnung des Staates ein unauflöslicher Widerspruch auftut.

Eingehend befaßt sich der Autor auch mit späteren Entwicklungen, zu denen etwa die Verschärfung von Anforderungen an die Einwanderer gehört (Mindestzuzugsalter, Grundkenntnisse der deutschen Sprache etc.). Er sieht kommen, daß das Staatsangehörigkeitsrecht Deutschlands eine "Dauerbaustelle" sein wird. In jüngster Zeit versucht die SPD über Anträge im Bundesrat die Pflicht zwangseingebürgerter Ausländer aufzuheben, sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit zu entscheiden, und sie dadurch dauerhaft zu "Mehrstaatlern" zu machen.

Münch warnt vor kurzfristigen Änderungen und auch vor einem "Geschmäckle" in der Weise, daß eine großzügigere Regelung der Einwanderung von einer politischen Partei auch durchgesetzt wird, um von den so Eingebürgerten gewählt zu werden. An solchen "Wahlkapitulationen" ist schon das Deutsche Reich des Mittelalters zugrunde gegangen. Für jeden, der sich mit diesen Fragen intensiv beschäftigen will, ist das Buch somit eine Pflichtlektüre.

Ingo von Münch: Die deutsche Staatsangehörigkeit. Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft. Verlag de Gruyter, Berlin 2007, gebunden, XLI und 410 Seiten, 68 Euro

Foto: Zurechtgepuzzelter Souverän: "Wer das Volk ist, bestimmen wir"

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