© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  46/08 07. November 2008

Meldungen

Keine Strafe für "Schwarz-Rot-Senf"

Karlsruhe. Die Verunglimpfung der deutschen Nationalfarben als "Schwarz-Rot-Senf" wird von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Das hat in der vergangenen Woche das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Richter hoben die Geldstrafe gegen einen NPD-Funktionär auf, der vor vier Jahren auf einer Kundgebung in Köln die dritte Farbe der Deutschlandfahne als "Senf" verunglimpft hatte. Daraufhin war er zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt worden. Vor Gericht hatte der Angeklagte angegeben, daß er die Fahne der Bundesrepublik immer als "Schwarz-Rot-Senf" bezeichne, weil ihm die Farben der Reichsfahne "Schwarz-Weiß-Rot" eher lägen. Nach Ansicht der Verfassungsrichter fällt die Äußerung unter die Meinungsfreiheit. "Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern", heißt es zur Begründung.

 

Laschet über Ralph Giordano: "Fast rechts"

Köln. Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet (CDU) hat die Haltung des Publizisten Ralph Giordano gegenüber dem Islam als "fundamentalistisch" bezeichnet. Laut Westdeutscher Allgemeiner Zeitung bezeichnete Laschet die Rolle des Schriftstellers in der Debatte um den Bau der Moschee in Köln-Ehrenfeld als "bedauerlich". Der angesehene Intellektuelle heize die Diskussion an, indem er sich dem Islam gegenüber "fundamentalistisch" äußere, schreibt die WAZ, Weiter bezeichnete der Minister Giordano als "fast rechts". Zugleich lobte Laschet die Ende Oktober eröffnete Moschee in Duisburg-Marxlohe (JF 45/08) als gelungenes Zeichen für die Integration. Durch Projekte wie diese, bei denen ein Zentrum für Moslems aus einem lebendigen Dialog entstand, könne der Islam "aus Deutschland heraus wachsen".

 

Anschlag: Ermittlungen gegen Imbißbetreiber

SCHWERIN. Eine Woche nach dem Brand in einem pakistanischen Imbiß in Karow in Mecklenburg-Vorpommern ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen den Betreiber. Dem 41 Jahre alten Pakistaner wird vorgeworfen, das Feuer selber gelegt zu haben. Da die Wände mit ausländerfeindlichen Parolen und Hakenkreuzen beschmiert worden waren, war zunächst über ein fremdenfeindliches Motiv spekuliert worden. "Für einen fremdenfeindlichen Hintergrund gibt es jedoch derzeit keine Anzeichen", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. Die Staatsanwaltschaft hatte frühzeitig darauf hingewiesen, daß nicht ausgeschlossen werden könne, daß die Tat nur vorgetäuscht gewesen sei. Dennoch hatte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) von einem rechtsextremistisch und ausländerfeindlich motivierten Anschlag gesprochen.

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