© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  43/08 17. Oktober 2008

UMWELT
Fragwürdige Solarverordnung
Volker Kempf

Motoröl darf nicht ins Grundwasser gelangen, Wärmedämmung muß bei Um- oder Neubauten einem gewissen Standard entsprechen. Das sieht fast jeder ein. Aber muß jeder Häuslebauer sich eine Solaranlage aufs Dach stellen und dafür die Kosten selber tragen? Das sieht nicht jeder ein. Um so intensiver wurde in Marburg ein Streit darum geführt, ob eine entsprechende Verordnung zulässig ist (JF 28/08). Und sie ist es in ihrer bestehenden Form nicht: Das Regierungspräsidium Gießen hob letzte Woche wegen erheblicher rechtlicher Mängel die umstrittene Solarsatzung der kurhessischen Universitätsstadt auf. Die Satzung verstoße gegen den Denkmalschutz und gegen die Landesbauordnung. Gemeinden dürften zwar Regelungen zur Verwendung bestimmter Brennstoffe oder Heizungsarten treffen, aber nur wenn dies nach den örtlichen Verhältnissen wie etwa bei einer Tallage erforderlich sei und den Denkmalschutz nicht beeinträchtige. Entsprechendes sei der Solarsatzung aber nicht zu entnehmen.

Ist das Vorhaben nun gescheitert? Wie die örtliche Tagespresse berichtete, will die hessische SPD - die derzeit auf Regierungskurs ist - der Satzung durch Nachbesserungen zum Durchbruch verhelfen und sie zum Muster für eine entsprechende Umsetzung im ganzen Land machen. Wortführer ist auf Bundesebene der SPD-Abgeordnete Hermann Scheer, der für seinen Solarenergieeinsatz 1999 mit dem Alternativen Nobelpreis ausgezeichnet wurde. Scheers Engagement in allen Ehren, aber die Vorkommnisse in Hessen zeigen auch, wie leicht für eine gut gemeinte Sache über wichtige Aspekte hinweggesehen wird: Hier ist es vor allem der Denkmalschutz, bei der Windkraftnutzung unter anderem der Landschaftsschutz. Man soll eben nichts übertreiben.

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