© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  43/08 17. Oktober 2008

"Wer heute noch lacht, wird morgen schon überwacht"
BKA-Gesetz: Parlament berät Gesetzentwurf zur Stärkung der Kompetenzen des Bundeskriminalamtes / Datenschützer warnen vor Überwachungsstaat
Hans Christians

An diesem Freitag stimmen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über ein Gesetz ab, welches schon im Vorfeld für heftigste Kontroversen gesorgt hat. Während es für Bundes-innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) "ein Garant für die Sicherheit des Landes" ist, sehen Datenschützer und Menschenrechtsorganisationen darin "einen tiefgreifenden Einschnitt in die Privatsphäre der Bürger".

Die Rede ist vom Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" - kurz BKA-Gesetz. Mit diesem Gesetz wird die Stellung der in Wiesbaden ansässigen Behörde deutlich gestärkt. In der Terrorabwehr wird das BKA künftig die zentrale, selbständige Behörde im Kampf gegen die Abwehr von geplanten Terrorakten - das Kriminalamt erhält folglich Kompetenzen, die bisher bei den jeweiligen Landesämtern angesiedelt waren. Das BKA konnte nur auf ausdrücklichen Antrag des Generalbundesanwalts selbständige Ermittlungen aufnehmen. Dies wird sich nun ändern.

Bei einem Verdacht auf terroristische Aktivitäten sollen die Wiesbadener Ermittler zur "Abwehr einer dringenden Gefahr" Häuser und Wohnungen akustisch und visuell überwachen können. Wie bisher auch bei den Landesbehörden ist dafür eine richterliche Anordnung Voraussetzung. Heftig umstritten ist auch koalitionsintern nach wie vor, ob auch die Wohnräume "Unbeteiligter" - beispielsweise von Freunden oder Verwandten der Verdächtigen observiert werden dürfen. Sebastian Edathy (SPD), Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestages, sieht in diesem Punkt Nachbesserungsbedarf. Einem unkontrollierten Überwachungseffekt sei so Tür und Tor geöffnet. Die neuen Befugnisse sollen auch für weitere Teile der Telekommunikation gelten. So soll dem Bundeskriminalamt nun neben der klassischen Telefonüberwachung auch die "Quellen-Telekommunikations-Überwachung", also die Observierung von Internettelephonie möglich sein. Dazu erhalten die Ermittler die Befugnis, eine Spionage-Software auf den betreffenden Rechner einzuspielen.

Diese Vorgehensweise setzt die Anordnung durch die Staatsanwaltschaft oder einen Richter voraus und ist zunächst auf drei Monate befristet, kann aber auf Antrag hin verlängert werden. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, daß die heftig kritisierte Überwachung von privaten Computern möglich sein soll. Das Bundesverfassungsgericht hat dem in einem Urteil vom Februar 2008 allerdings enge Grenzen gesetzt. Nur bei einer konkreten Gefahr und bei schwersten Straftaten dürfen die Ermittler danach mit Genehmigung eines Richters heimlich in einen Computer eindringen. Streitpunkt ist in diesem Fall, daß das BKA selbst entscheiden soll, welche Daten als "privat" einzustufen sind. Der öffentliche Widerstand, der sich gegen das Gesetz regt, ist derweil beträchtlich.

Am vergangenen Wochenende gingen in Berlin mehr als fünfzehntausend Menschen auf die Straße, um gegen Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachungen und die bereits erwähnten Online-Durchsuchungen zu protestieren. 117 Organisationen hatten zu den Protesten aufgerufen, darunter ein politisches Spektrum, welches von der Linkspartei bis hin zur FDP reichte.

Verbreitete Angst vor einer Superbehörde

Transparente wie "Wer heute noch lacht, wird morgen schon überwacht", drücken die Gefühlslage nicht nur der Berliner Demonstranten aus. "Man muß sich wirklich fragen, was dieses neue Gesetz und was die Befugnisse des BKA bezwecken sollen. Geht es Schäuble darum, eine Superbehörde zu schaffen oder will er wirklich etwas für die Sicherheit der Bürger erreichen", sagte der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) und stellte fest: "Eine neue Mammutbehörde wird nicht gebraucht."

Auch der Datenschutzbeauftragte des Bundes Peter Schaar hat sich in den vergangenen Wochen mehrfach vernehmlich gegen das neue Gesetz gewandt: "Je mehr im Vorfeld eines Verdachts Menschen überprüft werden, um so mehr Kontakt- und Begleitpersonen ins Blickfeld geraten, um so mehr Daten werden registriert", sagte er gegenüber der Berliner Zeitung. Sein Fazit ist vernichtend: "Die Privatsphäre des Bürgers ist nicht mehr ausreichend geschützt." Auch verschiedene Journalistenverbände sowie der Deutsche Industrie- und Handelstag haben ihre Bedenken angemeldet. Demgegenüber stehen aber auch zahlreiche Expertenmeinungen, die das Vorhaben der Großen Koalition unterstützen.

Der Bielefelder Jurist Christoph Gusy sieht in dem geplanten Gesetz "keine grundsätzliche Verschiebung des Koordinatensystems von Freiheit und Sicherheit zu Lasten der Freiheit". Dies äußerte er Mitte September bei einer Expertenanhörung des Bundestages und traf damit die Mehrheitsmeinung der Staatsrechtler. Diese sehen keine grundsätzlich verfassungsmäßigen Einwände, sondern eher ein "Kompetenzgerangel" zwischen Landes- und Bundesbehörde: "Das BKA wird durch die Zuweisung zahlreicher neuer Eingriffsbefugnisse zu einer Art deutschem FBI umgewandelt, das in Konkurrenz zu den Polizeien der Länder steht", sagte der Berliner Professor Martin Kutscha.

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