© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  42/08 10. Oktober 2008

Meldungen

Bundeswehr: FDP lehnt Einsatz im Inland ab

BERLIN. Die FDP hat ihren Widerstand gegen die von der Großen Koalition geplante Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Innern angekündigt. "Für die Liberalen gehört es zum Kern des deutschen Rechtsstaates, die Trennung von Innerer und Äußerer Sicherheit nicht in Frage zu stellen", sagte die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dem Handelsblatt. SPD und CDU/CSU hatten sich am Sonntag darauf geeinigt, der Bundeswehr künftig zu ermöglichen, zur Abwehr außergewöhnlicher Notfälle auch im Inland militärisch einzugreifen. Hierzu ist eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Bei einer Ablehnung durch die FDP würde eine Grundgesetzänderung im Bundesrat voraussichtlich keine Mehrheit finden.

 

Extremisten greifen Lebensschützer an

MÜNCHEN. Linksextremisten haben in München die Fensterscheiben des von Abtreibungsgegnern betriebenen "Lebenszentrums" eingeworfen. Hintergrund war die am vergangenen Wochenende von der Lebensschutzorganisation "Euro Pro Life" in München veranstaltete "1.000 Kreuze für das Leben"-Demonstration, mit der an die täglich rund 1.000 Abtreibungen in Deutschland erinnert werden soll. Laut dem linksextremen Internetportal Indymedia hat sich eine Organisation mit dem Namen "AG Broken Window" zu dem Anschlag bekannt. Bei der Demonstration kam es nach Angaben der Polizei am Samstag mehrfach zu Rangeleien. Mitglieder des "Antisexistischen Aktionsbündnisses München" versuchten den Marsch der rund 250 vorwiegend christlichen Demonstranten zu stoppen. Der  Gründer des Münchner Lebenszentrums, Wolfgang Hering, zeigte sich gegenüber der JUNGEN FREIHEIT von der Aggressivität der Gegendemonstranten überrascht. "Mit so etwas haben wir nicht gerechnet", sagte er.

 

Özdemir klagt gegen Moschee

BERLIN. Der türkischstämmige EU-Parlamentsabgeordnete und designierte Grünen-Chef Cem Özdemir hat erfolgreich eine Moschee aus einem Wohnhaus geklagt. Die Selahaddin-Eyyubi-Moschee war im ersten Stock eines Hauses im Bezirk Kreuzberg untergebracht. Dagegen klagte Özdemir, der vor einem Jahr mit Ehefrau und einer kleinen Tochter in das ehemals besetzte Szene-Haus am Kottbusser Platz einzog. "Eine Moschee in einem Wohnhaus ist unzumutbar", sagte Özdemir der taz. Eine Begründung, der das Gericht in seiner Entscheidung vergangenen Monat folgte. Brisant an dem schon seit Jahren schwelenden Rechtsstreit ist der Umstand, daß die Selahaddin-Eyyubi-Moschee die einzige kurdische Moschee in Berlin ist. Gegenüber Spiegel-online bezeichnete Özdemir diese "quasi als Domizil der in Deutschland als terroristisch verbotenen Organisation PKK".

 

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