© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  37/08 05. September 2008

Kein Mittel gegen soziale Ungleichheit
Erbschaftsteuer: Ein Arbeitspapier des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung plädiert für Erhöhung
Klaus Peter Krause

Noch mehr Geld für den Fiskus? Noch mehr finanzielle Verfügungsmasse für die Politische Klasse? Noch mehr Möglichkeiten für Politiker und ihre Parteien, willige Wählergruppen durch gesetzlich verankerte Zuwendungen zu bestechen, sie zu wählen? Noch mehr Umverteilung von den Tüchtigen in der Wirtschaft zu den weniger Tüchtigen? Noch mehr Ausbeutung, Frust und Zerstörung im wirtschaftlichen Mittelstand, der tragenden Säule der deutschen Wirtschaft? Noch mehr Kapitalvertreibung ins fiskalisch weniger gierige Ausland?

Das sind die Fragen, die ein Arbeitspapier mit dem Titel "Wieviel Erbschaftsteuern?" aus dem Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung (MPIfG) auslöst. Sein Autor, Jens Beckert, ist Direktor an diesem Institut und Professor für Soziologie. Sein Ausgangspunkt: Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer in Deutschland ist zu niedrig. Es liege derzeit unter einem Prozent des gesamten Steueraufkommens. Länder wie Frankreich, die USA oder Großbritannien langten kräftiger zu. Er verweist auch auf das Erbschaftsteuerurteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvL 10/02) vom 7. November 2006.

Mit ihm hat Karlsruhe eine neue Diskussion ausgelöst: Anders regeln? Oder abschaffen? Bis Jahresende muß der Gesetzgeber handeln. Am 30. September soll eine Bund-Länder-Gruppe letzte Details regeln - eine völlige Abschaffung, wie in Österreich zum 1. August in Kraft getreten, wird es unter der Großen Koalition höchstwahrscheinlich nicht geben. Josef Schlarmann, Vorsitzender der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung, hofft auf einen Koalitionswechsel 2009: "Wir würden auch die Erbschaftsteuerreform zurückdrehen, wenn sie so beschlossen wird, wie sie derzeit geplant ist", kündigte er vorige Woche in der Financial Times Deutschland an.

Für Beckert war die mit Veröffentlichung des BVerfG-Urteils im Januar 2007 ausgelöste kontroverse Debatte Anlaß darzustellen, was für und was wider eine Erbschaftsteuer spricht. Beckert selbst will Erbschaften höher besteuert sehen und schlägt vor, sie als weitere Einkommensart bei der Einkommensteuer zu erfassen - also auch ihrer Progression zu unterwerfen. Als Freibetrag sieht er einmalig 60.000 Euro vor. Das Aufkommen will er verdoppeln. In Erbschaft und Schenkung komme soziale Ungleichheit zum Ausdruck. Mit diesem Argument begründet er die Besteuerung. Das aber nur dann sinnvoll, wenn sich die soziale Ungleichheit mit der Steuer beheben oder wenigstens verringern ließe. Eben das ist nicht der Fall.

Beckert selbst legt dar, wie gering das jährliche Aufkommen selbst bei Verdoppelung ist: rund acht Milliarden Euro. Eine konfiskatorische Besteuerung kommt für ihn, weil verfassungswidrig, nicht in Frage. Nach seiner Kalkulation - wobei er einräumt, solche Kalkulationen seien "notorisch unzuverlässig - würden nur die Erben der reichsten 30 Prozent Erblasser zur Erbschaftsteuer herangezogen. Die unteren 70 Prozent erbten entweder gar nicht oder so wenig, daß sie die Freibetragsgrenze von 60.000 Euro nicht überschritten.

Angenommen nun, der Staat würde die acht Milliarden auf fünf Millionen Arbeitslosengeld-II-Empfänger verteilen, dann wäre jeder um jährlich 1.600 Euro erfreulich bereichert. Aber aus seinem sozialen Milieu befreit ihn der kleine Geldsegen nicht. Er lebt weiter dort, mit den gleichen Angehörigen, gleichen Freunden und gleichen Nachbarn ebenfalls wie bisher. Die soziale Ungleichheit also behebt oder verringert die Erbschaftsteuer nicht, sie mildert nur des Empfängers Armut, verschafft ihm nur etwas mehr Einkommen.

Das heißt: Was Beckert als "soziale" Ungleichheit in den Blick nimmt und zumindest verringern will, entpuppt sich in Wahrheit nur als Ungleichheit von Einkommen und Vermögen. Die aber behebt man nur, indem man alle gleich arm macht. Im realen Sozialismus ließ sich einiges davon studieren. Würde der Staat die acht Milliarden für ganz andere Zwecke ausgeben (Straßenbau, Windrädersubvention, Bundeswehr, innere Sicherheit), würde sich an der "sozialen" Ungleichheit erst recht nichts ändern.

Als Mittel gegen soziale Ungleichheit ist die Erbschaftsteuer also untauglich, und als Mittel gegen finanzielle Ungleichheit reicht sie hinten und vorn nicht. Ohnehin lassen sich steuerliche Mehreinnahmen von vier Milliarden, wie Beckert selbst schreibt, durch ein Erhöhen anderer Steuern politisch sehr viel leichter durchsetzen.

Letztlich kommt aber auch er auf die finanzielle Ungleichheit zu sprechen, auf die Vermögensungleichheit: Die Diskussion um soziale Ungleichheit in der Gesellschaft sei stärker auf den Vermögensbesitz zu lenken. Sinnvoll sei das aus mindestens drei Gründen. Einer davon ist dieser: Weil der Vermögensbesitz und der Anteil des Einkommens aus Vermögen während der letzten Jahrzehnte erheblich gestiegen seien, komme dem Vermögen für die Erklärung sozialer Ungleichheit eine größere Bedeutung zu. Doch um dies zu ändern, ist die Erbschaftsteuer untauglich.

Trotzdem erhebt er die "Wünschbarkeit geringerer Vermögensungleichheit" zum "normativen Grundsatz", glaubt, daß "gerade die Besteuerung von Erbschaften hierfür zielführend sein kann". Mit der Erbschaftsteuer werde niemandem etwas entzogen, sondern lediglich ein leistungsfrei erlangter Zugewinn geschmälert. Das ist Rabulistik; natürlich wird jemandem etwas entzogen. Und über die Leistungsfreiheit läßt sich durchaus streiten.

Aber Beckerts Ziel ist auch die bloße Umverteilung als Prinzip, als sei Umverteilung stets etwas Weihevolles, das Widerspruch, da politically incorrect, nicht dulde. Beckert argumentiert intelligent, aber in den Folgerungen nicht klug genug. Immerhin sieht er am Schluß ein: "Diskussionen um die Erbschaftsteuer zeigen zugleich, daß es kaum ein politisches Thema gibt, das in ähnlicher Weise geeignet ist, Emotionen zu wecken. Dies - und, so läßt sich vermuten, die Interessenverfolgung der Eigentümer großer Vermögen - machen die sachliche Auseinandersetzung mit Fragen der Erbschaftsbesteuerung schwierig und schließen die politische Durchsetzung des hier gemachten Vorschlags quasi aus. Für keinen Politiker einer der großen Volksparteien wäre es politisch klug, sich den gemachten Vorschlag öffentlich zu eigen zu machen. Steuermehreinnahmen in der veranschlagten Höhe von zirka drei Milliarden Euro lassen sich bei der Erhöhung anderer Steuern politisch sehr viel leichter durchsetzen."

Jens Beckert: Wieviel Erbschaftsteuern? (MPIfG Working Paper 07/4). Im Internet unter: www.mpifg.de/pu/workpap/wp07-4.pdf www.oeaw.ac.at

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