© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  35/08 22. August 2008

Studie zum Antidiskriminierungsgesetz
Unklare Schätzunge
von Marcus Schmidt

Bislang haben sich zum Glück die schlimmsten Erwartungen im Zusammenhang mit dem 2006 in Kraft getretenen Antidiskriminierungsgesetz nicht bewahrheitet. So ist etwa die vielfach befürchtete Prozeßflut vorerst ausgeblieben. Doch Experten warnen weiter vor den langfristigen Folgen des Gesetzes, die sich erst mit dem Abstand einiger Jahre zeigen könnten. Dazu gehören auch die Befürchtungen der Wirtschaft vor ausufernden Bürokratiekosten.

Nun hat die Gralshüterin des Gesetzes, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Martina Köppen, eine Studie präsentiert, mit der diese Befürchtungen entkräftet werden sollten. Doch anstatt solide Zahlen vorzulegen, präsentierte Köppen schwer nachprüfbare Schätzungen, die das Gesetz in einem guten Licht erscheinen lassen sollen. Dies ist um so unverständlicher, als die selbsternannte "Überzeugungstäterin" im Kampf gegen Diskriminierungen nicht müde wird zu betonen, wie segensreich das Gesetz gerade auch für weltweit agierende deutsche Unternehmen sei, denen es helfen könne, eine der Globalisierung angemessene Unternehmenskultur zu etablieren. Mit dem Schnellschuß, der die Befürchtungen der Wirtschaft vor unnötigen Bürokratiekosten nicht ausräumen kann, nährt die Behörde den Verdacht, daß das dicke Ende für die Unternehmen vielleicht doch erst noch kommt.

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