© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  34/08 15. August 2008

Politische Entlastung
Streit um pommersche Kulturgüter geht weiter
Thorsten Hinz

Vor einigen Wochen wurden in einer Nacht-und-Nebelaktion zahlreiche Exponate aus dem Kulturhistorischen Museum in Stralsund an das Nationalmuseum im heute polnischen Stettin übergeben. Von dort waren sie am Ende des Zweiten Weltkriegs nach Stralsund transportiert worden. Die entsprechenden Pressemeldungen (JF 27/08) gaben den Anstoß zu einer Anzeige gegen Museumsmitarbeiter wegen des Verdachts der Untreue nach Paragraph 266. Vorsorglich wurde darauf verwiesen, daß das Auswärtige Amt sich der "psychischen Beihilfe zur Untreue" schuldig gemacht haben könnte. Die auf den 30. Juni datierte Anzeige wurde zügig bearbeitet. Bereits am 1. August erteilte Staatsanwalt Uhlig von der Staatsanwaltschaft Stralsund eine Antwort, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.

Die Ermittlungen seien eingestellt worden, weil tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat nicht existierten. "Bei dem Austausch handelt es sich um Exponate, welche in den letzten Kriegsmonaten 1944/45 aus dem Provinzialmuseum Stettin nach Deutschland verbracht wurden und in erster Linie kulturhistorische Güter Polens sind. Im Gegenzug wurden die deutsche Geschichte betreffende Exponate ausgetauscht." Der zweite Satz enthält eine falsche Tatsachenbehauptung und der erste zwei krasse Fehler.

Die Formulierung, die Exponate seien 1944/45 aus "Stettin nach Deutschland verbracht" worden, impliziert, daß Stettin außerhalb Deutschlands gelegen hätte. Der Justizminister von Mecklenburg-Vorpommern steht in der Pflicht, Uhlig und seinen Kollegen einen Kurs in deutscher Geschichte und speziell in pommerscher Regionalgeschichte zu verordnen. Oder verfügt Uhlig über neue Informationen und Kenntnisse, die ihn veranlassen, von "kulturhistorischen Gütern Polens" zu sprechen?

Bisher hatten wir geglaubt, daß die Bestände des 1928 eröffneten Stettiner Provinzialmuseums von der Gesellschaft für pommersche Geschichte und Altertumskunde (gegründet 1824) zusammengetragen worden waren. Wurden die Gesellschaft für Pommersche Geschichte und das Museum in Wahrheit von polnischen Sponsoren finanziert und haben die Sammlungen in deren Auftrag aufgebaut?

Dann sollte Staatsanwalt Uhlig seine Kenntnisse umgehend vor der Öffentlichkeit ausbreiten, denn sie würden eine sensationelle Neudeutung der Beziehungen zwischen Pommern und Polen erlauben und für politische und psychologische Entlastung sorgen.

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