© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  31-32/08 25. Juli / 01. August 2008

WIRTSCHAFT
Fragen kostet - auch beim Finanzamt
Klaus Peter Krause

Auskunft kostet was, zum Beispiel beim Finanzamt. Das wollte ein Calwer Professor und Steuerrechtler nicht hinnehmen. Er klagte und verlor. Es ging um eine Auskunftsgebühr von 121 Euro. Seine Argumentation: Erst schafft der Staat ein undurchschaubares Steuerrecht und dann knüpft er dem Steuerzahler auch noch Geld dafür ab, wenn dieser ihn um Aufklärung ersucht, damit die Steuererklärung richtig wird. Das Verlangen nach Rechtssicherheit, um die vom Staat verursachte Rechtsunsicherheit zu beheben, dürfe nicht kostenpflichtig sein, der Staat handle treuwidrig. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az: 1 K 46/07) sah das anders. Man fragt sich, ob der Staat nach der Devise handelt: Ich mache das Steuerrecht unverständlich, und Du zahlst dafür, damit Du es verstehst.

Man muß allerdings wissen, daß der Professor eine verbindliche Auskunft haben wollte. Nur die kostet. Eine unverbindliche ist weiterhin gebührenfrei. Das wußte der Professor sehr wohl. Aber er wollte es eben wissen - schwarz auf weiß in einem Urteil. Das hat er nun. Und geht damit beim Bundesfinanzhof in die Revision. Wie allerdings das Gericht sein Urteil begründet, ist nicht gerade abwegig. Doch mag man über die Gebührenpflicht denken, wie man will - der Pragmatiker handelt anders: Er fragt lieber gar nicht, trägt auch Zweifelhaftes in seine Steuererklärung ein und wartet den Steuerbescheid einfach ab. Der Bescheid kommt einer verbindlichen Auskunft gleich, aber ohne Gebühr. Allerdings ist es mit der Verbindlichkeit so eine Sache. Steuerbescheide stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, und die dann tätigen Sonderprüfer dürfen sich über die Bescheide aller zurückliegenden sieben Jahre hermachen. Deftige Nachzahlungen können die Folge sein.

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