© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  23/08 30. Mai 2008

Neuwahl in Bremen
Urteil: Staatsgerichtshof gibt "Bürgern in Wut" recht
Marcus Schmidt

Die Wahl zur Bremer Bürgerschaft muß teilweise wiederholt werden. Das hat der Staatsgerichtshof der Hansestadt in der vergangenen Woche entschieden. Danach ist die Wahl im Wahlbezirk 132/2 in Bremerhaven ungültig und muß wiederholt werden. Der Bremer Senat setzte als Termin für die Neuwahl den 6. Juli fest. Dem Urteil vorausgegangen war eine Beschwerde der Wählervereinigung Bürger in Wut (BiW), die bei der Bürgerschaftswahl im Mai 2007 in Bremerhaven die Fünf-Prozent-Hürde und damit den Einzug in das Bremer Landesparlament um eine Stimme verfehlt hatte.

Die BiW hatten "erhebliche Verstöße" bei der Stimmauszählung beklagt. In dem nun verhandelten Fall rügte das Gericht unter anderem, daß die Vorsteherin des betreffenden Wahllokales am Wahlabend mit den Stimmzetteln "in einer unbegleiteten Fahrt von etwa drei Kilometern mit dem Fahrrad" zum Wahlamt gefahren sei. Dadurch sei die Kette der nachvollziehbaren und unter Zeugen zu vollziehenden Schritte der Ermittlung des Wahlergebnisses unterbrochen worden. Dies sei ein schwerer Verstoß gegen das Transparenzgebot. Deshalb müsse die Wahl in diesem Wahlbezirk wiederholt werden. Der Vorsitzende der Bürger in Wut, Jan Timke, zeigte sich gegenüber der JUNGEN FREIHEIT "sehr erfreut" über die Entscheidung der Richter. Er sei zuversichtlich, daß seine Wählervereinigung die zum Einzug in die Bürgerschaft fehlende Stimme bei der Neuwahl hinzugewinnen könne.

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