© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  18/08 25. April 2008

Online-Durchsuchungen
Unnötig viel Respekt
von Eike Erdel

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits einige Gesetze der Großen Koalition zur Terrorismusbekämpfung als grundgesetzwidrig gekippt. Dieses Schicksal dürfte den vorgesehenen gesetzlichen Regelungen zur Online-Durchsuchungen erspart bleiben.

Um nicht wieder eine Niederlage in Karlsruhe einzufahren, hatten sich die Sozialdemokraten an die Online-Durchsuchung erst rangetraut, nachdem Karlsruhe mit seinem Urteil im Februar die Grenzen abgesteckt hatte. Dabei sind sie aber hinter dem zurückgeblieben, was auch nach der Verfassung möglich ist. Denn beim Verdacht, schwerwiegende Straftaten zu planen, steht das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nicht entgegen, zur Installation von Spähprogrammen in die Wohnung des Verdächtigen einzudringen. Diese von der Union geforderte Möglichkeit ist aber nun am Veto der Sozialdemokraten gescheitert.

Während die deutschen Sozialdemokraten noch vor wenigen Monaten die Vorratsdatenspeicherung durchgewinkt und damit jeden Bürger unter Generalverdacht gestellt haben, zeigen sie diesmal unnötig viel Respekt vor der Unverletzlichkeit der Wohnung solcher Personen, die die Absicht haben, schlimme Terroranschläge zu verüben.

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