© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  15/08 04. April 2008

WIRTSCHAFT
Das Kehr- mutiert zum Kontrollmonopol
Klaus Peter Krause

Wenigstens ein bißchen Wettbewerb wird dereinst auch in der Zunft der deutschen Schornsteinfeger Einkehr halten. Den Entwurf, das einschlägige Gesetz zu ändern, hat die Bundesregierung endlich auf den Weg gebracht. Freiwillig tat sie das nicht, sondern nur unter dem Druck der EU-Kommission. Schon 2003 hatte diese gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Gebietsmonopole für deutsche Schornsteinfeger (Kehrbezirke) vertragen sich nämlich nicht mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU. Aber erst als die Kommission die deutsche Tatenlosigkeit nicht noch länger hinnehmen mochte und energisch wurde, hat man sich in Berlin bequemt - zu einer Minimallösung.

Wohl dürfen die Bürger künftig frei wählen, welchen Schornsteinfeger sie mit dem vorgeschriebenen Überprüfen, Messen und Kaminkehren beauftragen. Zudem dürfen diese Aufgaben damit auch von Schornsteinfegern aus anderen EU-Ländern wahrgenommen werden. Wohl sind damit die EU-Verpflichtungen (wenn auch nur formal) erfüllt. Aber die Bezirksmonopole mit einem einzigen Schornsteinfeger als "Bezirksbevollmächtigen" werden beibehalten. Zwar ist jeder Bezirk alle sieben Jahre neu auszuschreiben. Aber stets muß der jeweilige Bevollmächtigte kontrollieren, ob die Hauseigentümer ihren Pflichten nachgekommen sind, und er muß abnehmen, was andere Feger oder Heizungstechniker gekehrt und gemessen haben, also prüfen, ob sie vorschriftsmäßig gearbeitet haben. Das gebührenpflichtige Kehrmonopol mutiert zum gebührenpflichtigen Kontrollmonopol. Die Bürger zahlen für Doppelarbeit. Auch haben sie die freie Wahl erst nach einer Übergangszeit von fünf Jahren. Frischer Wettbewerbswind ist das nicht, nur ein Windhauch.

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