© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  07/08 08. Februar 2008

Brandenburg und die Bodenreform
Ein Sieg des Rechts
von Klaus Peter Krause

Dieses Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof wird Brandenburg inzwischen tief bereuen. Rechtswidrig, sittenwidrig, eines Rechtsstaats nicht würdig, lautet der Richterspruch. Die mit der Verjährungsfrist beabsichtigte Sicherung des Rechtsfriedens habe das Land aushebeln wollen. Noch schlimmer hätte es für Brandenburg nicht kommen können. Es muß damit nicht nur sein fiskalisches Beutegut wieder herausgeben, sondern sieht sich auch öffentlich als schlimmer Rechtsbrecher gebrandmarkt.

Die obersten Zivilrichter watschen das Land regelrecht ab. Jetzt bestreitet Brandenburg die Bereicherungsabsicht. Aber für den, der die Proteste der Opfer im Jahr 2000 und davor mitverfolgt hat, ist der fiskalische Raubzug offenkundig. Der Umgang des gesamtdeutschen Staates mit einstigen DDR-Bürgern und deren geerbtem Bodenreformland ist genauso himmelschreiend rechtswidrig wie der Umgang mit denen, denen dieses Land 1945 bis 1949 völkerrechtswidrig weggenommen worden ist. Eigentlich gehört das Bodenreformland weder den Erben noch dem Fiskus, sondern den ursprünglichen Eigentümern. Der BGH sollte sich aber auch selbst darauf besinnen, daß er rechtlich höchst dubios verfuhr, als er in den neunziger Jahren über die Vererbbarkeit und den folgenden Raubzug zu entscheiden hatte.

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