© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  03/08 11. Januar 2008

Berufsverbot
Eine Zumutung
von Eike Erdel

In Deutschland gibt es rund 8.000 Kehrbezirke, denen jeweils ein Bezirksschornsteinfegermeister vorsteht. In diesen Kehrbezirken dürfen nur die berufenen Bezirksschornsteinfegermeister und deren Mitarbeiter die vom Gesetz vorgeschriebenen Arbeiten vornehmen, so daß diese in ihren Bezirken ein Monopol haben. Die Bürger sind verpflichtet, den Schornsteinfegern den Zutritt zu ihrer Wohnung zu gewähren. Nun halten es der Ministerpräsident und der Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt für unzumutbar, einen der NPD nahestehenden Schornsteinfeger ins Haus lassen zu müssen. Die eigentliche Zumutung ist das Schornsteinfegermonopol als solches. Es ist nicht einzusehen, warum der Hausbesitzer nicht selbst entscheiden darf, welcher Schornsteinfeger in seine Wohnung darf.

Aber solange das Monopol besteht, hat es der Bürger hinzunehmen, daß der berufene Schornsteinfeger in seine Wohnung darf, egal ob ihm dessen politische Einstellung paßt. Allein wegen seines Engagements für die NPD kann man einem Schornsteinfeger nicht die persönliche Eignung zur Berufsausübung absprechen. Eher dem zuständigen Wirtschaftsminister bei der Ausübung seines Amtes, denn er ist zur Einhaltung der Grundrechte verpflichtet, zu denen auch Berufs- und Meinungsfreiheit des betroffenen Schornsteinfegers gehören.

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