© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 51/07 14. Dezember 2007

"Fall Mügeln"
Gnadenloses Urteil
von Peter Freitag

Zu acht Monaten Haft ohne Bewährung - und damit härter als von der Anklage gefordert - ist jetzt ein 23jähriger im "Fall Mügeln" verurteilt worden. "Null Toleranz" gegenüber Gewalttätern, abschrekkende Wirkung auf mögliche Nachahmer - es wäre an dieser Stelle angebracht, dem Richterspruch Respekt zu zollen. Wäre - wenn nicht der Verdacht bestünde, hier habe die sächsische Version eines "Richters Gnadenlos" etwas zu stark Justitias Augenbinde gelupft und statt ausschließlich juristisch relevanter Fakten auch politische Absichten in sein Votum einfließen lassen. Anders ist nicht zu erklären, wieso ein nicht-vorbestrafter Delinquent mit günstiger Sozialprognose umgehend hinter Gitter wandern soll, wenn zudem die Staatsanwaltschaft von widersprüchlichen Zeugenaussagen spricht.

Darob "im Zweifel für den Angeklagten" mildernde Umstände walten zu lassen, erscheint offensichtlich inopportun, wenn die Mügelner Festzelt-Klopperei zum "Pogrom" stilisiert wird; wenn das Opfer Ausländer, der Täter deutsch ist und der Tatort in Mitteldeutschland liegt, heißt es nur: Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit!  Deshalb jubelt flugs eine "Regionale Arbeitsstelle für Ausländerfragen" über das "mutige Signal", welches vom Urteil ausgehe. Es bleibt also der Revisionsinstanz vorbehalten, mit dem notwendigen juristischen Weitblick für solch zweifelhaften Beifall ein maßvolles Urteil zu sprechen.


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