© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 46/07 09. November 2007

Meldungen

Bundeswehr I: Truppe mit Nachschubsorgen

Hamburg. Die deutschen Truppen in Afghanistan leiden unter massiven Nachschubproblemen. Nach einem Bericht des Spiegel müssen die Soldaten oft monatelang auf Ersatzteile für Geländewagen, Radpanzer oder LKW warten. Dies gehe aus vertraulichen Berichten von Kommandeuren hervor. Die Lieferzeiten seien ein Dauerthema und "den oftmals zeitkritischen Erfordernissen im Einsatz nicht angemessen", zitiert das Magazin einen Offizier. Sogar handelsübliche Kleinteile wie Schrauben, Dichtungen und Zündkerzen würden im Schnitt erst nach 40 Tagen Wartezeit geliefert. Auch Munition sei bisweilen erst "mehrere Wochen" nach der Anforderung in Kabul eingetroffen.

 

Bundeswehr II: Bislang sieben tote Reservisten

Berlin. In den vergangenen zehn Jahren haben bislang 4.229 Reservisten an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilgenommen. Sieben von ihnen verloren dabei ihr Leben. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor. Waren es im Jahr 1997 noch 176 Reservisten, die im Ausland Dienst taten, stieg ihre Zahl seitdem kontinuierlich an. 2006 beteiligten sich 741 Reservisten an den Auslandseinsätzen. In den laufenden Einsätzen seien etwa sieben Prozent aller Stellen mit Reservisten besetzt. Zusätzlich haben bisher 2.276 zivile Mitarbeiter der Bundeswehr an den Auslandseinsätzen teilgenommen.

 

Bundeswehr III: Piloten üben in der Wüste

Berlin. Die Luftwaffe bildet künftig auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten Piloten aus. Anfang 2008 sollen dafür nach den Plänen der Luftwaffe sechs Tornado-Jagdbomber und bis zu 150 Soldaten nach Abu Dhabi verlegt werden. Die Luftwaffe soll künftig auf der El Dhafra Air Base zusammen mit Einheiten aus den USA, Großbritannien und Frankreich den Luftkampf üben. Die Vereinigten Arabischen Emirate gelten aufgrund der dünn besiedelten Wüstenregion und der guten Witterungsbedingungen als ideales Übungsgebiet für Kampfflugzeuge.

 

Hessen: Gericht zweifelt an Studiengebühren

Berlin. Das Verwaltungsgericht Gießen hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Studienbeitragsgesetzes. Ein Student hatte Widerspruch gegen den Studiengebührenbescheid eingelegt. Nachdem dieser zurückgewiesen worden war, klagte er vor dem Verwaltungsgericht, das dem Antrag nun aus formalen Gründen stattgab. Dem Studenten sei vor dem Erlaß des Beitragsbescheides nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt worden. Nach dem Eilbeschluß muß der Student daher zunächst keine Studiengebühren bezahlen und darf bis zur endgültigen Entscheidung nicht vom Studium ausgeschlossen werden. In seinem Beschluß hatte das Gericht die Auffassung vertreten, das Studienbeitragsgesetz könne gegen Artikel 59 der hessischen Verfassung verstoßen. Dieser schreibe vor, daß ein "Schulgeld" nur geleistet werden müsse, wenn es die wirtschaftliche Lage des Schülers oder seiner Eltern gestatte. Die Studiengebühren müßten dagegen von jedem Studenten gezahlt werden.

 

Blick voraus

9. November: Fest der Begegnungen und Verleihung der Preise für Toleranz und Fairplay des Bundesinnenministeriums in Völklingen

10. November: Außerordentlicher Landesparteitag der SPD Niedersachsen in Oldenburg

12. November: Deutsch-französischer Ministerrat zum Thema Integration in Berlin


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