© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 36/07 31. August 2007

WIRTSCHAFT
Falsche Wohltätigkeit
Klaus Peter Krause

Der Begriff Subventionen umfaßt Finanzhilfen und Steuervergünstigungen. Doch kann man darüber streiten, ob alle Steuervergünstigungen wirklich Subventionen sind. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine steuerliche Belastung so hoch geraten ist oder geraten würde, daß sich der Staat genötigt sieht, für dadurch über Gebühr getroffene Gruppen von Personen, Unternehmen oder bei Einkunftsarten Ausnahmen oder Sonderregelungen einzuführen. Dann handelt es sich um Steuererleichterungen, die aus sachlichen Gründen zwingend sind, und nicht um einen Subventionstatbestand und Wohltätigkeitsakt. Immerhin ist der Betrag, den der Subventionsbericht unter Steuervergünstigungen des Bundes aufführt, ab 2008 fast dreimal so hoch wie die Finanzhilfen des Bundes. Finanziert werden die Subventionen mit Steuern.

Daher haben die meisten Subventionsempfänger einen Teil ihrer Subvention zuvor durch Steuerzahlungen selbst aufbringen müssen - die einen mehr, die anderen weniger. Sie nehmen das aber gar nicht so richtig wahr oder hoffen, daß ihr Subventionsbetrag höher ist als ihre anteilige für ihn aufgebrachte Steuerzahlung. Sie erhalten in kleinerer Münze zurück, was ihnen der Fiskus zuvor in größerer abgenommen hat. Würde der Staat die Subventionen verringern oder gar abschaffen, könnte er die Steuerlast vermindern. Auch wenn er das erste tut, geschieht nicht auch das zweite. Im neuen Subventionsbericht des Bundes liest man zwar von einem Rückgang der Subventionen, aber jeder weiß oder kann nachlesen, daß die Steuerlast (siehe Umsatzsteuer) gestiegen ist. Doch die Staatsschulden und die dadurch entstehende Zinsbelastung drücken beängstigend. Steuersenkungen wird es auch aus diesem Grund nicht geben.


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