© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 17/07 20. April 2007

UMWELT
Die hessische Schächt-Initiative
Volker Kempf

Tierschützer macht es noch immer fassungslos, daß das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom November 2006 das rituelle Schächten ohne Betäubung erlaubt hat (JF 52/06). Die Leipziger Richter gingen mit keinem Wort auf die Kompromißmöglichkeit ein, das Schlachten mit einer Kurzzeitbetäubung zu verbinden. Diese Methode befürworten sogar viele Islamgelehrte. Tierleid könnte vermieden werden. Der deutschen Bevölkerung wird aber suggeriert, hier ginge es um eine Abwägung zwischen Religionsfreiheit und dem Staatsziel Tierschutz. Diese Vereinfachung des rituellen Schächtens zu Lasten des Tierschutzes ist in Verbindung mit der "Ignoranz" gegenüber bereits bewährten Lösungsansätzen ein "mehr als fragwürdig" erscheinendes Urteil, erklärt Marlene Wartenberg, Geschäftsführerin der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" im aktuellen Vier Pfoten Report (1/07). Zweifel an Urteilen von - fehlbaren - Richtern ist die eine Sache, was daraus folgt, eine andere.

Das Land Hessen hat inzwischen eine Folgerung gezogen: Der Paragraph 4 des Bundes­tierschutzgesetzes soll das rituelle Schlachten künftig an eine Elektro-Kurzzeitbetäubung binden. Der Antrag Hessens wird derzeit von den Bundesländern - nach einem ersten Anlauf 2005 - wieder diskutiert. Das Staatsziel Tierschutz soll schließlich angemessen umgesetzt werden, lautet die Zielvorgabe. Die "Vier Pfoten"-Aktivisten empfehlen allen Menschen mit Herz und Verstand, den Ministerpräsidenten ihres jeweiligen Bundeslandes anzuschreiben, den Antrag des Landes Hessens zu unterstützen. Wohl wahr: Vom Reden allein ändert sich nichts, politischer Druck ist nötig, um einen Mißstand durch eindeutige Regelungen zu beseitigen.


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