© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 16/07 13. April 2007

Heikle Terrorabwehr
von Klaus Peter Krause

Es heißt, Vorbeugen werde immer wichtiger, um verheerende Anschläge zu verhindern.

Wohl wahr. Aber mitzubedenken ist: Präventiv wirken sollen schließlich sämtliche Gesetze gegen Rechts- und Strafwidriges, nämlich durch Abschreckung. Wir erleben zwar seit eh und je, daß Rechtsverstöße trotz abschreckender Androhungen vorkommen. Gleichwohl ruft hier niemand nach totaler Überwachung, um die Verstöße auf Null zu bringen. Das wäre wie mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Terroranschläge freilich sind etwas anderes als eine zivilrechtliche Vertragsverletzung und als eine Straftat wie Diebstahl oder Mord. Sie auf Null zu halten oder zu bringen, ist unerläßlich geboten. Da Abschreckung hier überhaupt nicht hilft, gibt es für zusätzliche Überwachungsgesetze gute Gründe. Immerhin bezieht der Staat seine Rechtfertigung vor allem daraus, für die innere und äußere Sicherheit seiner Bürger zu sorgen. Hauptsächlich darum dulden diese, daß Staatsorgane wie Polizei und Militär bestehen und mit Rechten ausgestattet sind, die durch Gefahrenabwehr Bürgerrechte einschränken können. Aber die staatliche Sorgepflicht für innere und äußere Sicherheit darf nicht alles rechtfertigen, was in ihrem Namen an Ausweitungen (bei Online-Fahndung, Wohnraumüberwachung, Maut-Daten und Fingerabdrücken in Pässen) ins Werk gesetzt werden soll. Deshalb bedarf das sehr heikle Vorhaben durchaus sorgsamster Prüfung und tiefgründiger öffentlicher Diskussion: damit wir nicht hineingleiten in den totalen Überwachungsstaat.


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