© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 06/07 02. Februar 2007

Ungleichbehandlung
von Klaus Peter Krause

Opfer politischer Verfolgung durch die SED-Diktatur in der einstigen DDR sollen als Entschädigung eine monatliche Rente von 250 Euro bekommen. Darauf haben sich die Fraktionsvorstände der Großen Koalition jüngst verständigt. Eine der Voraussetzungen dafür soll sein, daß ein Opfer mindestens sechs Monate unrechtmäßige Haft hat erleiden müssen.

Es ist gut, wenn der seit 1990 gesamtdeutsche Staat damit wenigstens materiell und teilweise wiedergutzumachen versucht, was der untergegangene deutsche Teilstaat den Opfern angetan hat. Aber warum tut er das nur für die Opfer der DDR-Zeit von 1949 bis 1990, nicht aber auch für jene der sowjetischen Besatzungszeit von 1945 bis 1949? Diese Opfer sind meist weit schlimmer verfolgt worden. Als Unternehmer von Mittelstand und Industrie waren sie für die Kommunisten der Klassenfeind, wurden vertrieben, inhaftiert, verschleppt, umgebracht, des gesamten Eigentums beraubt, wurden so mit ihren Familien Opfer schwerster Menschenrechtsverletzungen. 1990 hätten ihnen die einst entzogenen Vermögenswerte, soweit noch verfügbar, zurückgegeben und die Rückkehr in die Heimat ermöglicht werden müssen. Ebendies geschieht bis heute nicht. Selbst Rückkauf des Eigentums und Rückkehrwilligkeit werden massiv behindert. Wieso haben wir ein Gleichbehandlungs- und Nichtdiskriminierungsgesetz, wenn hier die politischen Parteien, ihre Parlamentarier, die Behörden und Gerichte die Gleichbehandlung bisher verweigern?


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