© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 02/07 5. Januar 2007

Hohmann gibt sich nicht geschlagen
Prozeß: Ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter erhebt Verfassungsbeschwerde gegen seinen Ausschluß aus der Partei und richtet den Blick nach vorne
Marcus Schmidt

Der frühere Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen seinen Ausschluß aus der CDU eingelegt. Hohmann war nach Verfälschung eines Zitates aus seiner Rede zum Tag der Deutschen Einheit 2003 durch die ARD des Antisemitismus bezichtigt worden. Zwar entschuldigte er sich mehrfach für die Wirkungen seiner Rede, war jedoch nicht bereit, sich dem Druck der CDU zu beugen und die Rede im Ganzen zurückzunehmen. Daraufhin wurde er aus der CDU-Fraktion und später aus der Partei ausgeschlossen. Mit dem Verfahren vor dem Verfassungsgericht will er die von ihm angezweifelte Rechtmäßigkeit seines Parteiausschlusses letzt-instanzlich klären lassen.

"Die Verfassungsbeschwerde ist nicht Ausdruck meiner inneren Verbundenheit zur CDU - die ist durch viele politische Entscheidungen, zuletzt durch das im Wahlkampf 2005 von der CDU heftig bekämpfte, dann aber mit Unionsmehrheit durchgewinkte Antidiskriminierungsgesetz, schwer erschüttert. Aber nur mit der Verfassungsbeschwerde kann überprüft werden, ob die CDU mich zu Recht ausgeschlossen hat", sagte Hohmann der JUNGEN FREIHEIT.

Bereits Ende 2005 war Hohmann vor dem Berliner Landgericht mit dem Versuch gescheitert, den Fortbestand seiner Mitgliedschaft in der CDU feststellen zu lassen (JF 47/05). Hohmann hatte argumentiert, daß ein Parteiausschluß eine sogenannte Doppelbestrafung bedeute, da er zuvor bereits von der Parteispitze für seine Rede eine öffentlich erteilte Rüge erhalten hatte. Die Richter beurteilten die Rüge indes lediglich als "politische Rüge" und nicht als eine Ordnungsmaßnahme im Sinne der Parteisatzung.

Im November vergangenen Jahres bestätigte das Berliner Kammergericht das Urteil der Vorinstanz (JF 45/06). Es stellte allerdings in der mündlichen Verhandlung fest, daß Hohmann nicht der Vorwurf gemacht können werden könne, Antisemit zu sein. Das Gericht ließ keine Revision zu und setzte den Streitwert des Verfahrens auf 15.000 Euro fest. Damit blieb Hohmann die Möglichkeit verwehrt, eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einzulegen, da diese einen Streitwert von mindestens 20.000 Euro voraussetzt.

Da das Bundesverfassungsgericht sich auf den Standpunkt stellen könnte, der Streitwert sei mit 15.000 Euro fälschlicherweise zu niedrig angesetzt, es sei also noch zivilrechtlicher Klärungsbedarf gegeben, mußte zweigleisig vorgegangen werden. Zum einen mußte zur Wahrung der Ausschlußfrist am 29. Dezember 2006 die Verfassungsbeschwerde eingelegt werden, zum anderen mußte beim BGH ein Verfahren zur endgültigen Klärung des Streitwertes eingeleitet werden. Der Ausschluß aus der CDU und der damit verbundenen Verlust des Abgeordnetenmandats kann nämlich einem "Rauswurf aus einer Berufs- und Lebensstellung" gleichgesetzt werden, wofür nach Ansicht von Experten eher ein Streitwert von 50.000 Euro angemessen sei.

Unabhängig davon, ob das zweigleisige juristische Vorgehen letztendlich zum Ziel führt, verursachen die Gerichtsverfahren erhebliche Kosten. Martin Hohmann hat daher ein Sonderkonto eingerichtet, auf das Spenden zur Deckung der Gerichtskosten eingezahlt werden können.

Dieser Tage will der ehemalige Bundestagsabgeordnete zudem seine neugestaltete Internetseite freischalten (www.martinhohmann.de). Die Seite werde sich weniger mit Vergangenem wie seinem Ausschluß aus der CDU als vielmehr mit der Zukunft unseres Landes beschäftigen, kündigte Hohmann an. "Nicht Tagesopportunitäten sind für mich wichtig, sondern die Betrachtung der heutigen Politik aus der Perspektive der nächsten Generation. Wollen wir tatsächlich unseren Nachkommen die demographische Katastrophe, die ausufernde Staatsverschuldung und den Verlust moralischer Maßstäbe als Erbe hinterlassen," fragt Hohmann und fährt fort: "Mir geht es darum, den Wert christlicher Grundempfehlungen als Lebens- und Überlebenshilfe für den Einzelnen und für Völker herauszustellen. Der christlichen Offenbarung liegt eine tiefe, innere Vernunft zugrunde. Mit ihr können wir für die nächste Generation die Wende zum Besseren schaffen."

Ob er jedoch in absehbarer Zeit versuchen wird, seine politischen Ideale auch wieder parteipolitisch umzusetzen, läßt Hohmann derzeit noch offen. "Ich bin politisch weiterhin sehr interessiert und mit dem Herzen dabei," sagte er. Einen geeigneten Weg, im Sinne seiner politischen Vorstellungen zu wirken, habe er aber bislang noch nicht gefunden.

Wer Martin Hohmann in seinem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützen möchte, kann dies mit einer Spende auf das Sonderkonto 712 78 98 bei der Genossenschaftsbank Fulda, Bankleitzahl 530 601 80, tun.


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