© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 46/06 10. November 2006

Opferverbände schlagen Alarm
Geschichtspolitik: Durch den Entwurf zur Neuregelung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes sehen Bürgerrechtler die Aufarbeitung von DDR-Unrecht in Gefahr
Ekkehard Schultz

Nach dem 21. Dezember 2006 werden die bisherigen Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) - 15 Jahre nach deren Einführung Ende 1991 - nur noch begrenzte Gültigkeit besitzen. Denn an diesem Tag endet die Möglichkeit, Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes auch ohne konkrete Verdachtsmomente mittels einer sogenannten Regelanfrage auf eine eventuelle frühere Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS) zu überprüfen. In dem entsprechenden Paragraph 20 des StUG heißt es: "Die Verwendung für die in Absatz 1 Nr. 6 und 7 genannten Zwecke ist nach Ablauf einer Frist von 15 Jahren unzulässig ... Nach Ablauf der Frist darf die Tatsache einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst dem Mitarbeiter im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden."

Um zu verhindern, daß diese Regelung ab 22. Dezember auch tatsächlich in Kraft tritt, legte am 13. Oktober der Bundesrat auf Initiative Thüringens dem Bundestag einen Vorschlag vor, in dem die Beibehaltung der bisherigen Überprüfungspraxis empfohlen wird. Begründet wurde diese Initiative von Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) unter anderem mit der zunehmenden Bagatellisierung der Tätigkeit für das MfS durch Stasi-Offiziere und ihnen nahestehende Institutionen. Für diese Klientel "wäre es ein Triumph, wenn wir die Aufarbeitung jetzt so einschränken würden, wie das vom Bundestag geplant ist", sagte Althaus. Zudem erfülle jemand, der für die Stasi tätig war, in der Regel nicht die Voraussetzungen für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Dies habe auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt.

Doch dies sehen viele von Althaus' Parteikollegen anders. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen haben einen Entwurf vorgelegt, in dem es unmißverständlich heißt: "Die Tatsache einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst darf dem Mitarbeiter außer in den vorgenannten Fällen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden."

Überprüfung nur noch in Ausnahmefällen

Zu diesen Ausnahmefällen zählen Personen, die in gesellschaftlich und politisch herausgehobenen Positionen tätig sind, wie Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung sowie hohe Beamte und Richter. Doch auch bei ihnen besteht die Möglichkeit zur Überprüfung nur dann, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst vorliegen". Ohne solche "Anhaltspunkte" soll die Birthler-Behörde nur noch diejenigen überprüfen dürfen, die sich mit der Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes befassen, wie etwa die entsprechenden Bundes- und Landesbeauftragten und ihre Mitarbeiter.

Gegen diesen Entwurf haben zahlreiche prominente DDR-Bürgerrechtler und Vertreter von Opferverbänden der SED-Diktatur Stellung bezogen. Das Bürgerbüro Berlin e.V. (Verein zur Aufarbeitung von Folgeschäden der SED-Diktatur) reagierte auf den Vorschlag "bestürzt" und wertete ihn als weiteren Beleg, "daß der Bundestag seine Politik der Fürsorge für die Täter des SED-Regimes fortsetzt".

Das Bürgerbüro fordert statt dessen mit Bezug auf den Entwurf des Bundesrates, die systematischen Rechtsbrüche des MfS auch weiterhin juristisch aufzuarbeiten, das SED-Regime ausdrücklich als Gewalt- und Willkürherrschaft zu bezeichnen und den Strafbestand des Paragraphen 130 (Volksverhetzung) um die Verherrlichung der kommunistischen Gewaltherrschaft zu ergänzen. Ferner soll die öffentliche Behauptung, eine Person sei Mitarbeiter des MfS gewesen, dann als zulässige Meinungsäußerung gewertet werden, wenn sie sich auf Unterlagen in parlamentarischen Vorgängen oder auf Auskünfte oder Stellungnahmen der Birthler-Behörde stützt. Der Vorsitzende der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Horst Schüler, warnte ebenso vor einer Neufassung der Paragraphen 20 und 21 des StUG, welche die Überprüfung auf ehemalige Tätigkeit oder Mitarbeit bei der Staatssicherheitsorganen der DDR deutlich einschränkt.

Thierse verteidigt den Gesetzentwurf

Dies hätte "nicht nur eine Fülle von straf- und zivilrechtlichen Prozessen und sicher auch Schadensansprüchen" ehemaliger MfS-Kader zur Folge, sondern würde "letztlich die Aufarbeitungsarbeit völlig zum Erliegen bringen". Der Leiter des Berliner MfS-Museums im ehemaligen Mielke-Komplex, Jörg Drieselmann, bezeichnete es in einem Interview mit der Berliner Zeitung als "paradox", daß der Bundestag auf der einen Seite "die Offenlegung von Nebeneinkünften der Abgeordneten fordert", auf der anderen Seite mit einem solchen Gesetzesänderung wolle, daß "die Tätigkeit für die Stasi ... dem Schweigen" anheimfalle. Dagegen kritisierte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) sowohl den Vorschlag des Bundesrates als auch die Initiative des Bürgerbüros gegen den von den Bundestagsparteien eingebrachten Entwurf. "Die juristische Aufarbeitung ist 16 Jahre nach der DDR im wesentlichen abgeschlossen", sagte der ehemalige Bürgerrechtler. Zudem dürfe heute nicht mehr die Tatsache, daß jemand etwa im öffentlichen Dienst in DDR tätig gewesen sei, gleich einen "Anlaß für eine Überprüfung" darstellen. "Die entscheidende Veränderung im Gesetzentwurf gegenüber früher ist, daß nicht mehr der allgemeine Verdacht qua DDR-Herkunft für eine Überprüfung ausreicht, sondern konkrete Anhaltspunkte für einen Verdacht vorliegen müssen", sagte Thierse.

Außerdem sehe der jetzt vorliegende Gesetzentwurf eine deutliche Erleichterung der zeitgeschichtlichen Aufarbeitung durch die Forschung sowie durch die Medien vor: So können nach dem neuen Entwurf personenbezogene Unterlagen zu Betroffenen oder Dritten 30 Jahre nach deren Tod beziehungsweise 110 Jahre nach der Geburt unabhängig vom Vorliegen einer Einwilligung durch Wissenschaftler und Journalisten verwendet werden.


Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen