© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 45/06 03. November 2006

Meldungen

Ausländerbeauftragte fordern Bleiberecht

Berlin. Die Integrations- und Ausländerbeauftragten der Bundesländer haben eine dauerhafte Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland geduldete Ausländer gefordert. "Der Aufenthaltstitel muß den vollwertigen Zugang zu Ausbildung, Studium, Arbeitsmarkt und Integrationsfördermaßnahmen sicherstellen", heißt es in einer Erklärung zum Abschluß der Herbstkonferenz in der vergangenen Woche. Bisher wird das Bleiberecht der 186.000 Betroffenen jeweils um einige Monate verlängert. Davon leben aber mehr als 100.000 schon länger als sechs Jahre in Deutschland. Entgegen Bestrebungen der Innenminister (JF 42/06) soll diese dauerhafte Regelung dabei unabhängig vom Herkunftsland gelten. Auch dürften "geringfügige Straftaten" nach Ansicht der Integrationsbeauftragten kein Ausschließungsgrund darstellen.

 

Initiative gegen Spätabtreibungen

Bonn. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die katholische Deutsche Bischofskonferenz und die Bundesärztekammer sind sich einig, daß der Schutz ungeborenen Lebens in Deutschland verbessert werden muß. Spitzenvertreter der drei Organisationen, darunter der EKD-Ratsvorsitzende Bischof Wolfgang Huber, der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, und der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, stellten in der vergangenen Woche bei einem Gespräch in Bonn fest, daß auch Hilfen für das Leben mit behinderten Kindern eine wichtige Rolle im Kampf gegen Spätabtreibungen spielten. Bislang sind Abtreibungen nach den ersten drei Schwangerschaftsmonaten straffrei, wenn bei vorgeburtlichen Untersuchungen eine schwerwiegende Behinderung des Kindes festgestellt wird. Mit dieser Regelung sind die Kirchen und viele Ärzte nicht zufrieden. Einig war man sich auch in der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung im Umgang mit Patientenverfügungen sowie des Ausbaus des Hospizwesens und der Schmerzmedizin. Abgelehnt wurde die aktive Sterbehilfe, also die Beihilfe von Ärzten bei der Selbsttötung.

 

SPD-Ausschluß: Jung unterliegt vor Gericht

Berlin. Der Münchner Burschenschafter Sascha Jung ist nicht mehr Mitglied der SPD (JF 18/06). Das Amtsgericht Berlin-Tempelhof wies in der vergangenen Woche eine Klage Jungs gegen seinen Parteiausschluß ab. Hintergrund des Verfahrens ist ein im April getroffener Beschluß der Parteiführung, der die Mitgliedschaft in der SPD mit der in bestimmten Burschenschaften für unvereinbar erklärt. Der Beschluß richtet sich gegen die Verbindungen der Burschenschaftlichen Gemeinschaft (BG), einem konservativen Zusammenschluß einzelner Burschenschaften innerhalb des Dachverbandes Deutsche Burschenschaft, denen die SPD rechtsextremistische Positionen vorwirft. Die bayerischen Sozialdemokraten hatte Jung daraufhin ultimativ aufgefordert, aus der Burschenschaft Danubia, die der BG angehört, auszutreten. Die Weigerung Jungs dieser Forderung nachzukommen wertete die Partei als Austritt. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT kündigte Jung an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Eine schriftliche Urteilsbegründung liege bislang jedoch noch nicht vor.

 

Blick Voraus

3. bis 5. November: Bundeskongreß der Grünen Jugend in Göttingen

5. bis 7. November: 18. Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Köln

5. bis 9. November: Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Würzburg


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