© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 43/06 20. Oktober 2006

Lex NPD
Schwerin: Landtag ändert die Geschäftsordnung
(JF)

In Mecklenburg-Vorpommern haben sich SPD, Linkspartei und FDP gemeinsam auf eine neue Geschäftsordnung für den Landtag geeinigt, die vor allem die Rechte der kleinen Fraktionen beschneidet. Hintergrund für den Entwurf ist der Einzug der NPD in den Landtag bei den Wahlen am 17. September.

Durch die neue Geschäftsordnung wird die Redezeit der kleineren Fraktionen verkürzt. Hiervon ist neben der NPD auch die FDP betroffen. Gleiches gilt für die Regelung im ebenfalls vorgelegten Entwurf für das neue Abgeordnetengesetz. Dieses ändert die Finanzierung der Landtagsfraktionen zu Lasten der kleineren Parteien. So kann die NPD-Fraktion nur mit 600.000 Euro statt der ihr ursprünglich zustehenden 847.000 Euro rechnen. Die FDP muß Einbußen von mehr als 200.000 Euro für die Fraktionsarbeit hinnehmen.

Gleichzeitig sieht das Abgeordnetengesetz vor, daß Mitarbeiter der Fraktionen sowie der Wahlkreisbüros der Abgeordneten künftig ein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. Ansonsten erhalten sie für ihre Tätigkeit kein Geld. In der Geschäftsordnung ist zudem ein neues Auszählungsverfahren für die Besetzung der Ausschüsse geregelt, das es nahezu ausschließt, daß die NPD einen Vorsitzenden stellen kann. Die NPD reagierte auf den Entwurf zur Geschäftsordnung, über den an diesem Donnerstag abgestimmt werden sollte, bei der konstituierenden Sitzung des Parlamentes am Montag mit 22 Änderungsanträgen, die allesamt von den anderen Parteien abgelehnt wurden.


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