© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 39/06 22. September 2006

Abtreibung
Aufstehen für das Leben
Philipp Freiherr von Boeselager

Sie widerstanden den Feinden ihres Volkes und gaben ihr Leben, daß Gottes Gesetz nicht vertilgt würde", lautet die Inschrift der Grabkapelle der Brüder Berthold und Claus von Stauffenberg in Lautlingen. Die moralische Achse, um die sich die Männer und Frauen des 20. Juli 1944 im "Kampf gegen den Feind unseres Volkes", Adolf Hitler, sammelten, war "Gottes Gesetz". Denn das Wesen des Nationalsozialismus war die Mißachtung alles Religiösen und auch der Ordnung, in deren Namen das christliche Europa entstanden ist.

Die Nationalsozialisten standen mit ihrer Anmaßung, über "lebensunwertes" Leben zu richten - seien es Behinderte, "Fremdrassige" oder sozial Andersartige -, in geistiger Tradition der athei-stisch-jakobinischen Französischen Revolution und der blutigen kommunistischen Herrschaft seit 1917. Und sie finden ihre Nachfolger in allen Heutigen, soweit diese danach streben, menschliches Leben zu relativieren.

Seit 1976, seit der Novellierung des Paragraphen 218, sind in Deutschland laut Dunkelziffer vermutlich bis zu acht Millionen ungeborene Kinder dieser neuen Hybris zum Opfer gefallen. Eine ethische Katastrophe unerhörten Ausmaßes!

Als ich 1993 aus Protest gegen den "Abtreibungskompromiß" aus der CDU ausgetreten bin, tat ich dies in Konsequenz der zentralen Ziele - wie des Rechts auf Leben -, für deren Wiederherstellung die Männer des 20. Juli hingerichtet worden sind.

Seitdem ist die Erosion dieser ethischen Grundsätze, die auch unser Grundgesetz beschwört, immer weiter fortgeschritten. Das Bundesverfassungsgericht stellte 1993 klar, daß Abtreibung in Anbetracht der vom Grundgesetz als unantastbar festgestellten Würde des Menschen grundsätzlich rechtswidrig ist und bleibt. Das heißt: Abtreibung ist ein Verbrechen!

Der einzige Grund für eine Freigabe per Fristenregelung war die Hoffnung, mit dem Beratungskonzept eine Reduzierung der Schwangerschaftsabbrüche zu erreichen. Der Gesetzgeber - der Deutsche Bundestag - sei jedoch verpflichtet, nach einer angemessenen Frist das Gesetz auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen.

Dreizehn Jahre später sind die Abtreibungszahlen nicht gesunken, sondern gestiegen! Obendrein ist die vorgeburtliche Kindstötung inzwischen gesellschaftlich akzeptiert. Doch die Parteien des Bundestages, die das höchste deutsche Gericht damals beauftragt hat, den Geist des Gesetzes zu wahren, schweigen - und verweigern damit im Grunde die Verfassungstreue.

Wenn sich am Samstag nun wieder Hunderte von Bürgern für den Schutz des ungeborenen Lebens zum zweijährlichen "1.000 Kreuze für das Leben"-Marsch in Berlin versammeln, so danke ich diesen Menschen für ihr hoffnungsvolles Zeichen in einer so hoffnungsschweren Zeit.

 

Philipp Freiherr von Boeselager, Jahrgang 1917, gehörte als Offizier zum militärischen Widerstand gegen Hitler. Zunächst als Pistolenattentäter vorgesehen, besorgte er dann den Sprengstoff für Oberst Graf Stauffenberg. Später trug ihm die CDU vergeblich eine Bundestagskandidatur an.


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