© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 31-32/06 28. Juli / 04. August 2006

Meldungen

Indien: Einheit in der Vielfalt

BERLIN. Daß sich Indien den US-Wappenspruch über die Einheit in der Vielfalt ausleihen könnte, scheint für den in Italien lehrenden Germanisten Michael Gottlob trotz des zwischen den Ethnien des Subkontinents vorhandenen Konfliktpotentials sowie der Spannung zwischen nationaler Einheit und religiös-kultureller Vielfalt gewiß (Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 5/06). Allerdings verkennt er auch nicht die periodischen Gewalteruptionen, so etwa im Streit um die Babri-Moschee in Ayodhya, die 1992 von Hindus dem Erdboden gleichgemacht wurde. Bei solchen Gewaltausbrüchen spiele die Berufung auf die Geschichte eine nicht unwesentliche Rolle. Schon in den vierziger Jahren hätten muslimische Separatisten einen eigenen Staat in Südindien gefordert, so daß die tausendjährige Nachbarschaft von Hindus und Muslimen nie zu einer Einheit geführt habe. In der aktuellen indischen Debatte zwischen den partikularistischen "Kommunalisten", die die Existenz verschiedener Nationen in Indien bis hin zur Legitimation separatistischer Tendenzen verfechten, und den Verteidigern des postkolonialen säkularen Einheitsstaates, werde sich aber nach Gottlobs Einschätzung eine neue Form von politischer Gemeinschaft ergeben, die sich am amerikanischen E pluribus unum orientiere.

 

Pressefreiheit: An der Gesetzesschraube drehen

FRANKFURT/M. Aufgehängt an den aktuellen staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die Zeitschrift Cicero (JF 23/06), regen die Strafjuristen Stefan Birkner und Philipp Rösler (Hannover) an, die Pressefreiheit durch Veränderung der Strafprozeßordnung zu stärken (Zeitschrift für Rechtspolitik, 4/06). Das ist angesichts staatlicher Eingriffe in die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit, die die Geschichte der Bundesrepublik wie ein roter Faden durchziehen, kein neuer juristischer Abwehrversuch und auch wie üblich kein erfolgversprechender. Im Fall Cicero boten die bestehenden Regeln kaum die Möglichkeit, das Vertrauensverhältnis zwischen Journalisten und Informationen wirkungsvoll vor staatlichen Zugriffen abzudichten. Birkner und Rösler schlagen nun vor, zum einen die gesetzliche Schwelle für das Erfordernis der Beschlagnahme von Informationen anzuheben, so daß der Journalist der Teilnahme an einer Straftat "dringend verdächtig" sein muß. Zum anderen sollte das Erfordernis der richterlichen Anordnung einer Beschlagnahme nicht nur für Material gelten, das in den Redaktionsräumen oder im Verlag aufbewahrt wird, sondern auch solches, das sich in der Wohnung des Journalisten befindet. Durch diese Ergänzungen der Paragraphen 97 und 98 der Strafprozeßordnung ließe sich das journalistische Zeugnisverweigerungsrecht endlich besser absichern.

 

Massenmörder von Lamsdorf gestorben

BONN. Wie der Bund der Vertriebenen mitteilte, ist am 14. Juni der ehemalige Kommandant des polnischen Konzentrationslagers Lamsdorf in Oberschlesien, Czeslaw Gęborski, gestorben. Im Lager Lamsdorf fielen nach 1945 Schätzungen zufolge mindestens 6.000 deutsche Zivilisten teilweise grausamsten Folterungen und Morden zum Opfer. Gęborski, geboren 1925 in Dombrowa, wurde mehrfach in Polen angeklagt (1947 und 1959), es ist aber aus politischen Erwägungen nie zu einer haftbewehrten Verurteilung gekommen.

 

Erste Sätze

Den Philosophen "vom Fach" ist Klages zumeist nur als der anerkannte Verfasser eines graphologischen Lehrbuchs bekannt. Karl Löwith: Nietzsche. Sämtliche Schriften, Band 6, Stuttgart 1987


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