© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 30/06 21. Juli 2006

PRO&CONTRA
Familien- statt Ehegattensplitting?
Josef Linsler / Wolfgang Scherf

Der Vorschlag von CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla, das Ehegattensplitting zeitgemäß zu einem Familiensplitting umzugestalten beziehungsweise zu ersetzen, ist uneingeschränkt zu begrüßen. Das negative "Gedöns" um diesen richtigen und wichtigen Reformvorschlag kann ich nicht verstehen: Während im Land Kinderarmut oder Armut auf Grund von Kindern "herrscht", erhalten gleichzeitig jedes Jahr Ehepaare ohne Kinder 8,6 Milliarden Euro Steuersubventionen aufgrund des Ehegattensplittings.

Das Familiensplitting ist eine bevölkerungspolitische Notwendigkeit. Familien mit Kindern müssen gefördert werden, nicht der Ehering. Wichtig ist, daß das Familiensplitting bei allen Lebensformen zur Anwendung kommt. Entscheidende Kriterien für die Besteuerung sind Kinder und Pflege-, beziehungsweise Unterhaltsleistungen, die von einer Lebensform erbracht werden. Ziel eines Familiensplittings muß es sein, die subsidiären Kräfte in Lebensformen zu stärken. Das Familiensplitting hat auch Perspektive für eine überalterte Gesellschaft. Es sollte so gestaltet werden, daß Unterhalts-, Sozialisations- und Pflegeleistungen für Kinder - und pflegebedürftige ältere Menschen Basis der Besteuerung sind. Insofern ist das Familiensplitting ein wichtiger Impuls der sozialen Modernisierung: Es belohnt die familiale Eigeninitiative, gleichzeitig appelliert es an familiale Solidarität.

Die Argumentation, die Verfassung schreibe quasi das Ehegattensplitting vor, ist nicht überzeugend. Denn auch Artikel 6 des Grundgesetzes ist änderbar, wenn es die Mehrheit des Bundestages will. Folgender "neuer" Wortlaut wäre denkbar: "Die Familie steht unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Familie ist überall dort, wo Kinder, aber auch pflegebedürftige Menschen sind, wo man familiär miteinander umgeht, wo Sozialisations-, Pflege- und Unterhaltsleistungen erbracht werden."

 

Josef Linsler ist Pressesprecher des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) in Würzburg. www.isuv.de

 

 

Familienpolitiker" verschiedener Bundestagsfraktionen tendieren angesichts des in die Diskussion gebrachten Familiensplittings wieder einmal dazu, das Ehegattensplitting abzuschaffen. Die Regelung, so ist zu hören, bevorzuge die Alleinverdienerehe und benachteilige berufstätige Frauen. Zudem könnten durch eine Reform mehrere Milliarden Euro eingespart werden, die man sinnvoller in eine kinderfreundliche Infrastruktur investieren sollte. Freilich kann die geplante Mittelverwendung nur als völlig unverbindliche politische Absichtserklärung angesehen werden, denn eine Zweckbindung sieht das deutsche Steuerrecht nicht vor.

Ohnehin rechtfertigt auch die beste Verwendungsabsicht noch keinen Abbau des Ehegattensplittings, denn die erforderlichen Mittel ließen sich auch anders aufbringen. Der Grund für die Verknüpfung besteht einzig und allein darin, den angeblich ungerechten Splittingvorteil gegen die allseits gewünschte Verbesserung der Kinderbetreuung politisch auszuspielen. Mit vermeintlichen Gerechtigkeitslücken versucht man also, tatsächliche Finanzierungslücken im öffentlichen Haushalt zu schließen. Die Propagandisten einer solchen Lösung sind dabei Wiederholungstäter, denn eine Begrenzung des Ehegattensplittings war auch schon nach den Bundestagswahlen 1998 und 2002 beabsichtigt.

Das Ehegattensplitting ist kein Steuervorteil, sondern ergibt sich aus der verfassungsrechtlich gebotenen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Nur das unbeschränkte Ehegattensplitting entspricht dem Leitbild der Ehe als umfassender Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft. Die Pläne der "Familienpolitiker" verschiedener Bundestagsfraktionen zur Begrenzung des Splittingvorteils sind daher aus steuersystematischer Sicht abzulehnen und dürften einer juristischen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht standhalten.

 

Prof. Dr. Wolfgang Scherf unterrichtet Volkswirtschaftslehre an der Justus-Liebig-Universität Gießen. www.oeffentliche-finanzen.de 


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