© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 27/06 30. Juni 2006

Meldungen

Abtreibung: Länder wollen Geld kürzen

Berlin. Sachsen und Thüringen wollen die staatliche Finanzierung von Abtreibungen reduzieren. Bei ungewollten Schwangerschaften soll eine Abtreibung nur noch im Ausnahmefall vom Staat bezahlt werden. Auch die unionsgeführten Länder Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Bayer haben bereits ihr Einverständnis signalisiert, berichtet der Spiegel. Andere Länder lehnten den Vorschlag ab. Bislang übernehmen die Bundesländer in 80 Prozent der Fälle die Kosten für die Abtreibungen. Laut dem Bericht haben die Länder zwischen 1996 und 2002/2003 250 Millionen Euro für Abtreibungen ausgegeben. Allein Nordrhein-Westfalen habe in diesem Zeitraum 56 Millionen Euro gezahlt. Den Plänen zufolge soll die Einkommensgrenze, bis zu der Abtreibungen bezahlt werden, um 300 Euro auf 662 Euro gesenkt werden. Zur Begründung sagte die sächsische Sozialministerin Helma Orsz (CDU), bei den heutigen Verhütungsmöglichkeiten sei eine ungewollte Schwangerschaft kaum noch vorstellbar.

 

Viele Deutsche wollen keine Kinder

Berlin. Deutschland ist das Land in Europa mit dem geringsten Kinderwunsch. Das geht aus einer in dieser Woche vorgestellten Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung und des Robert-Bosch-Instituts hervor. Demnach wünschen sich Frauen durchschnittlich 1,75 und Männer 1,59 Kinder. Der Kinderwunsch liegt damit knapp über der derzeitigen Zahl von 1,37 Kindern je Frau. Jeder vierte Mann und jede siebte Frau entscheiden sich in Deutschland mittlerweile grundsätzlich für ein kinderloses Leben. Eine Ursache für den mangelnden Kinderwunsch ist offenbar die Furcht vor Nachteilen. Viele sehen der Studie zufolge durch den Nachwuchs ihren finanziellen Spielraum sowie Beschäftigungschancen und persönliche Freiheit eingeschränkt. Von den 5.500 Befragten zwischen 20 und 49 Jahren erwartet nur ein Viertel durch Kinder mehr Lebensfreude und Zufriedenheit.

 

Änderungen bei Antidiskriminierung

Berlin. Der Entwurf für das geplante Antidiskriminierungsgesetz wird geändert. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Norbert Röttgen (CDU), sagte am Dienstag, SPD und Union hätten sich "in einem weiten Umfang" auf Veränderungen geeinigt. Geändert werden soll unter anderem das in dem Entwurf enthaltene Recht von Gewerkschaften und Betriebsräten, auch gegen den Willen von Betroffenen in einem Betrieb Diskriminierungsklagen anstrengen zu können. Innerhalb der Union hatte es in den vergangenen Wochen heftigen Widerstand gegen die weitgehenden Regelungen des Antidiskriminierungsgesetz gegeben.


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