© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 27/06 30. Juni 2006

Der Staat tötet mit
von Bernward Büchner

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen die Einkommensgrenze, bis zu der "beratene" Abtreibungen letztlich auf Kosten der Länderhaushalte bezahlt werden, um rund 300 auf 662 Euro senken. Handlungsbedarf besteht längst! Denn spätestens seit 2003 ist bekannt, daß in mehr als neunzig Prozent der Fälle die nach dem Gesetz nur "in besonderen Fällen" der Bedürftigkeit vorgesehenen Leistungen der Krankenkassen mit Kostenerstattung durch die Länder gewährt werden. Würden die Voraussetzungen jedoch seriös geprüft und die Förderung vom Regelfall zur Ausnahme, wäre das ein Fortschritt. Doch auch dann bliebe es dabei: Unser zum Schutz des menschlichen Lebens verpflichteter Staat subventioniert das Töten. Nichts kann das Rechtsbewußtsein stärker beschädigen!

Die Tötungshilfe des Staates in unserem kinderarmen Land ist ein unbegreiflicher Skandal. Der Sozialstaat kann auf dem Boden des Grundgesetzes nur mit den Mitteln des Rechtsstaats verwirklicht werden, so die Verfassungsrichter 1993. Bedürftigkeit rechtfertigt deshalb keine Hilfe zum Töten. Sie verpflichtet den Staat vielmehr zu wirksamer Lebenshilfe für Mutter und Kind.

Bernward Büchner ist stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Lebensrecht (www.bv-lebensrecht.de), der Dachorganisation der deutschen Lebensschutzverbände, und Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht (www.juristen-vereinigung-lebensrecht.de)


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