© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 27/06 30. Juni 2006

Gegendarstellung

In der "JUNGEN FREIHEIT" vom 9. Juni 2006 verbreiten Sie unter der Überschrift "TAZ Unklares Verhältnis zur Gewalt" unzutreffendes über uns:

Sie schreiben: "Als Linksterroristen im Dezember 1994 die Weimarer Druckerei der JF in Brand steckten, konnte sich die taz nicht dazu durchringen, den Anschlag zu verurteilen ... Stattdessen stellte die taz eine halbe Zeitungsseite für den Abdruck eines Bekennerschreibens der Linksterroristen zur Verfügung, die sich für diesen ...-anschlag rühmten." Das ist falsch: Am Tage nach der Veröffentlichung des Bekennerschreibens, das weniger als ein Drittel einer Zeitungsseite in Anspruch nahm, ist der Anschlag wie auch das Bekennerschreiben wie auch die Art der Veröffentlichung in der taz in einem Kommentar von Christian Semmler in der taz massiv kritisiert worden. In dem Kommentar heißt es am Ende: "Die JUNGE FREIHEIT muß ungehindert erscheinen können..."

Berlin, den 19. 6. 2006

Rechtsanwalt Eisenberg für Karl-Heinz Ruch, Geschäftsführer der Taz Verlags- und Vertriebs GmbH, Verlegerin der taz


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