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Pressemitteilung:

Berlin, den 27. Juni 2006

Sieg für die Pressefreiheit – Schlußstrich unter einen der größten Politskandale Deutschlands

Juristische Auseinandersetzung zwischen der JF und NRW endgültig beendet

Die juristische Auseinandersetzung zwischen der Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT (JF) und dem Land Nordrhein-Westfalen ist am Freitag, dem 23. Juni 2006, durch Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf endgültig beendet worden.

Herbert Kremp, ehemaliger Chefredakteur und Herausgeber der Tageszeitung „Die Welt“, kommentiert das Ende des Rechtsstreites: „Es ging nicht um einen Irrtum und um Gerechtigkeit allein. Jede gewonnene Schlacht für die Pressefreiheit ist ein Sieg des Rechtsstaates. Aber höchstrichterliches Wort war erforderlich, bis man das in der ideologischen Niederung einsah.“ 

„Damit endet der vorerst größte und schwerwiegendste Eingriff in die Pressefreiheit, den es in der bundesdeutschen Pressegeschichte gegeben hat“, erklärt Dieter Stein, Chefredakteur und Geschäftsführer der JF. „Seit 1995 hat uns das Land NRW wegen angeblicher und nie bewiesener ‚tatsächlicher Anhaltspunkte für den Verdacht auf rechtsextreme Bestrebungen´ in seinen Verfassungsschutzberichten erwähnt und uns damit eine immense Rufschädigung verursacht, die die Zeitung beinahe in den Ruin getrieben hätte.“

Alexander von Stahl, Generalbundesanwalt a.D. und Prozeßbevollmächtigter der JUNGEN FREIHEIT, faßt zusammen: „Die JF wird nicht mehr im Verfassungsschutzbericht erwähnt. Damit haben wir das zentrale Ziel unseres Rechtsstreits erreicht. Ich begrüße es, daß die Behörde mit dem Vergleich nun ausdrücklich bestätigt, sich künftig strikt an Geist und Inhalt (‚Maßgaben’) des höchstrichterlichen Spruchs halten zu wollen.“ 

Karlsruhe hatte mit seiner Entscheidung vom 24. Mai 2005 (Aktenzeichen: 1 BvR 1072/01) zwei verwaltungsgerichtliche Urteile in diesem zehn Jahre währenden Rechtsstreit als verfassungswidrig aufgehoben, die die Erwähnung der JF in NRW-Verfassungsschutzberichten zunächst für rechtmäßig erklärt hatten, und hatte das Verfahren mit Auflagen an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

Dieter Stein resümiert: „Daß wir uns durchgesetzt und diesen juristischen Kampf durchgestanden haben, ist ein großer Erfolg. Jetzt wenden wir uns der Zukunft zu und treiben den Ausbau der Wochenzeitung ungehindert mit voller Energie weiter voran.“

Weitere Informationen unter Tel.: 030 – 86 49 53 24 oder Fax: 030 – 86 49 53 14. 


V.i.S.d.P.: Thorsten Thaler, Chef vom Dienst, Hohenzollerndamm 27a, 10713 Berlin


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