© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 26/06 23. Juni 2006

Ende einer Dienstzeit
Hessen: Weil sie unter Extremismusverdacht geriet, verlor eine Lehrerin ihre Stellung
Tobias Westphal

Ingeborg Godenau ist seit fast zwei Jahren Lehrerin für Biologie und Französisch an der Gutenberg-Realschule in Eltville. Sie ist bei den Schülern beliebt und gilt auch im Lehrerkollegium als engagierte Kollegin. Freiwillig gab sie nachmittags Förderunterricht. Zunächst sollte sie ein Jahr befristet bis zum Ende des Schuljahres 2004/2005 arbeiten. Doch die Lehrerin unterrichtete laut Arbeitszeugnis "zur vollsten Zufriedenheit", sagte sie der JUNGEN FREIHEIT. Daher bekam sie einen weiteren Zeitvertrag für ein Jahr bis Mitte Juli 2006. Im Februar bekam sie sogar ein Angebot zur Festanstellung ab August 2006, das sie auch unverzüglich annahm. Die Festanstellung als Lehrerin war ihr also so gut wie sicher.

Doch es kam anders: Schon seit dreizehn Jahren sitzt die 52jährige für die Republikaner im Kreistag des Schwalm-Eder-Kreises. Auch bei der vergangenen Kommunalwahl errang sie einen Sitz. Einer ihrer politischen Gegner ist der Landtagsabgeordnete Günter Rudolph (SPD). Dieser empörte sich schon mehrfach darüber, daß Godenau als Lehrerin arbeitet. Just als sie das Angebot zur Festanstellung annahm, wurde das hessische Kultusministerium aktiv und stoppte ihre Festanstellung. Angeblich wurde "erst durch Medienberichte" bekannt, daß sie sich politisch engagiert.

Godenau war bei der Kommunalwahl als Spitzenkandidatin des Bürgerbündnisses "Pro Schwalm-Eder" angetreten, in dem sich Republikaner, Mitglieder der NPD und parteilose Bürger engagiert hatten. Godenau wurde umgehend vom Dienst beurlaubt. Denn für das Ministerium bestünden berechtigte Zweifel an ihrer Verfassungstreue. Erst müsse die Verfassungstreue der Realschullehrerin überprüft werden, hieß es. Ingrid Godenau machte der Rummel um ihre Person zu schaffen; sie wurde krankgeschrieben. Während dieser Zeit entsandte man an einem Donnerstag einen Boten mit einer Vorladung, die Lehrerin müsse sich nächsten Tag zu einer Anhörung in Wiesbaden einfinden. Da sie diesen Termin nicht wahrnahm, erfolgte eine erneute Vorladung für den folgenden Dienstag, an dem sie immer noch krankgeschrieben war. Am Mittwoch kam der Bote zum letzten Mal - um ihr die Kündigung zu überreichen.

Dazu erklärte die Sprecherin des Kultusministeriums, Tatjana Schruttke, lapidar, es bestünden Zweifel an der Verfassungstreue der Frau. Die angestellte Lehrerin sei ja zweimal zu Anhörungen ins Schulamt geladen worden, aber jeweils wegen Krankheit nicht erschienen. Wer Zweifel an der Verfassungstreue nicht ausräumen könne, dürfe auch nicht an hessischen Schulen unterrichten. Staatssekretär Joachim Jacobi (CDU) begründete die Kündigung damit, die propagierten Inhalte des Bündnissen ließen erhebliche Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen.

Godenau jedoch nahm die fristlose Kündigung nicht hin, sondern klagte vor dem Arbeitsgericht. Zum einen sollte die Kündigung zurückgenommen werden, zum anderen verlangte sie auch eine dauerhafte Einstellung in den Schuldienst. Gegenüber der JF erklärte sie, daß sie niemals im Unterricht oder sonst in der Schule über irgendwelche politische Ansichten gesprochen hatte. Das habe man ihr auch nicht vorgeworfen oder vorwerfen können. Die Richterin beim Arbeitsgericht habe das Kultusministerium auch darauf hingewiesen, daß die Vorgehensweise indiskutabel sei und es keine Gründe gebe, die eine Kündigung rechtfertigten. Daraufhin verzichtete wohl das Land Hessen darauf, die fristlose Kündigung durchzusetzen. Denn man hätte nachweisen müssen, daß sie verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Statt dessen ließen sich beide Parteien auf einen Vergleich ein: Die Lehrerin bleibt bis 14. Juli beschäftigt und erhält bis dahin Gehalt, hat aber keinen Anspruch auf die Festeinstellung. Später erklärte deswegen das Kultusministerium gegenüber den Medien, man sehe es schon als Erfolg an, daß die Frau nicht mehr an einer hessischen Schule unterrichtet und es in Zukunft auch nicht tun wird.

"Zweifel an der Verfassungstreue"

Doch Godenaus direktem politischen Widersacher reicht auch das nicht aus: "Es ist keine Bagatelle, wenn das Land weiterhin einer Lehrerin Gehalt zahlt, der wegen fehlender Verfassungstreue fristlos gekündigt wurde", sagte der in dieser Sache umtriebige SPD-Abgeordnete Rudolph. So sei es für ihn inakzeptabel, wie hier Öffentlichkeit und Parlament irregeführt worden seien. Ingeborg Godenau könnte sich nun erneut um eine Einstellung in den hessischen Schuldienst bewerben. Doch das Kultusministeriums hat reagiert und sämtliche Schulämter in Hessen angewiesen, eine Neubewerbung Ingeborg Godenaus abzulehnen.

Eine interessante Anekdote ereignete sich noch am Rande: Nachdem Ingeborg Godenau wegen ihres politischen Engagements gekündigt wurde, meldete sie sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos. Dort erklärte ihr der zuständige Sachbearbeiter, daß sie zunächst keine finanzielle Hilfe, sondern eine dreimonatige Sperre bekomme, da sie ihre Kündigung selber verschuldete. Er selber könne dazu weiter nichts sagen, da diese Entscheidung sein Vorgesetzter fällte. Nach dem Gerichtsurteil ist die Sperre für Ingeborg Godenau jedoch hinfällig, da mit dem Vergleich die Kündigung zurückgenommen wurde.

Ingeborg Godenau (Foto)


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