© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 22/06 26. Mai 2006

Falsche Verheißung
von Klaus-Peter Krause

Schon die Umtaufe von Antidiskriminierungs- in Gleichbehandlungsgesetz ist ein tolles Ding. Ein schlechtes Gesetz wird nicht dadurch besser, daß man, um Harmlosigkeit vorzutäuschen, sein Etikett mit mehr Wohlklang ausstattet. Massiv greift es ein in die Vertragsfreiheit, gesteht sogar ein Verbandsklagerecht mit allen seinen absurden Folgen zu, führt zur Gesinnungsprüfung.

Jenen, denen es Gleichbehandlungsglück verheißt, wird es nicht nützen, eher schaden. Gewiß ist ein Gebot zur Nicht-Diskriminierung notwendig, aber nur als ein Gebot an den Staat, Ämter, Behörden, Gerichte, nicht als Gebot an den Bürger. Private Menschen untereinander müssen einander ungleich behandeln dürfen, auch wenn ihnen nur die Nase der anderen nicht paßt. Private Unternehmen, Verbände, Institutionen müssen das gleiche Freiheitsrecht haben. Diese Ungleichheit haben wir ebenso zu ertragen (und zu schätzen) wie die, daß die Menschen individuell höchst verschieden sind. Wo Ungleichbehandlung zur Drangsal wird, bietet das bestehende Recht Schutz. Vor allem die CDU wird Ärger bekommen, nämlich in den eigenen Reihen. Und zwar auf Dauer, wenn künftig die Praxis konkret und hautnah täglich erlebt werden muß. Wohin hat sich die Union verirrt? Sie ist angekommen in der Rot-Grün-Koalition von zuvor. Das wird - Vorsicht: Sarkasmus - ihre Wähler begeistern.

 

Dr. Klaus-Peter Krause, ehemals verantwortlicher FAZ-Redakteur und Geschäftsführer der FAZIT-Stiftung, schrieb in JF 18/06 zur "Verschleierten Staatsschuld".


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