© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 17/06 21. April 2006

Das verhinderte Wirtschaftswunder
Rechtspolitik: Die nicht rückgängig gemachten Enteignungen in der Ex-DDR sind eine Ursache der Arbeitslosigkeit
Heiko Peters

Es gibt in Deutschland fast fünf Millionen Arbeitslose. Seit der Wiedervereinigung sind etwa zwei Millionen Deutsche aus der Ex-DDR vor der Arbeitslosigkeit in ihrer Heimatregion geflohen, sie arbeiten nun in der alten Bundesrepublik. Hinzu kommt eine erhebliche Anzahl von "Wirtschaftspendlern". Bei aller begründeten Freude über die Wiedervereinigung ist festzustellen: Ohne diese arbeitswilligen und hochmotivierten "Zuwanderer" wäre die Arbeitslosigkeit in den alten Bundesländern erheblich geringer - und die Sozialausgaben ebenfalls.

Sachsen und Thüringen waren Kraftzentren Deutschlands

Aber wie hätte man in den letzten 16 Jahren Arbeitsplätze zwischen Kap Arkona und Fichtelberg schaffen können? Die Subventionen für einzelne Großobjekte hatten nur eine beschränkte Wirkung. Es fehlen Unternehmer, die investieren und einstellen - aber warum? Der Mittelstand stellt drei Viertel aller Arbeitsplätze in Deutschland, er erwirtschaftet 60 Prozent des Bruttosozialproduktes. Vor dem Zweiten Weltkrieg lag die Wirtschaftsleistung in Sachsen und Thüringen an der Spitze aller deutschen Länder - noch vor dem Ruhrgebiet. Nach 1945 wurde zunächst die Großindustrie der SBZ und schließlich auch der gesamte Mittelstand in der DDR enteignet und vertrieben. Ein Teil der ehemaligen Arbeitgeber konnte in die West-Zonen fliehen und trug zum Wirtschaftswunder unter Adenauer und Erhard bei. Die, die blieben, wurden ausgegrenzt und 1972 auch enteignet.

Nach der Wiedervereinigung wurde der vertriebene Mittelstand sowohl von der Regierung Kohl wie auch vom Nachfolger Schröder an der Rückkehr gehindert. Der Skandal der Enteignungen 1945/49 wurde zwar öffentlich hart angeprangert, aber wegen der komplexen Zusammenhänge einerseits und der Mitschuld von Politikern aus allen Parteien andererseits, fanden sich weder meinungsbildende Medien noch Politiker, denen ernsthaft an einer neuen Weichenstellung gelegen war.

Zur Erinnerung: Mit dem von Wolfgang Schäuble verteidigten und von Helmut Kohl vor dem Bundestag behaupteten Junktim der DDR und der UdSSR zur Wiedervereinigung - keine Rückgabe der 1945/49 konfiszierten Immobilien als conditio sine qua non für die Wiedervereinigung - wurden die zum Aufbau bereiten Mittelstandsfamilien an der Rückkehr in die alte Heimat und am Aufbau neuer Wirtschaftszweige gehindert. Der moralische Schaden dieses gigantischen Betrugsmanövers ist gewaltig - der wirtschaftliche Schaden ist aber noch größer. Was könnte man tun? Da es das behauptete Junktim niemals gegeben hat, sind die noch in Staatsbesitz befindlichen Immobilien sofort und unbürokratisch den rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben - in der Hoffnung, daß auch 16 Jahre nach der Wiedervereinigung möglichst viele dieser Familien sich an Ort und Stelle beim Aufbau neuer Wirtschaftstrukturen engagieren.

Wie aber sollen diejenigen entschädigt werden, deren Häuser und Grundstücke aufgrund höchst fragwürdigen staatlichen Handelns bereits neue Besitzer erhalten und wo diese "Neuen" auch zum Teil bereits erheblich investiert haben? Hier wäre der Staat zur Entschädigung verpflichtet - nur hat er das nötige Geld nicht.

Es bietet sich folgender wirtschaftlicher Königsweg an: Der Staat entschädigt diese - benachteiligten - Eigentümer mit übertragbaren und frei handelbaren Steuergutschriften in Höhe des zwanzigfachen Einheitswertes von 1935. Diese Steuergutschriften, die an jedermann verkauft werden können, sollen zu hundert Prozent valutieren, also gegen jedwede Steuerschuld aufgerechnet werden können, falls ein gleich hoher Betrag im Laufe von drei Jahren nach Gutschriftsdatum auf dem Boden der Ex-DDR investiert wird.

Ein Beispiel: Beträgt der Immobilienwert 250.000 Euro und werden innerhalb von drei Jahren 250.000 Euro investiert, dann reduziert sich die Steuerschuld des Inhabers der Steuergutschrift auf null. Sollte der Betrag von einem Bürger aus der Ex-DDR (persönlich oder von einer x-beliebigen Firma) außerhalb Mitteldeutschlands investiert werden, die Resultate aber dem DDR-Bewohner zugute kommen, so ermäßigt sich die Anrechenbarkeit auf 75 Prozent. Und sollte das Guthaben nur als finanzielle Entschädigung genutzt werden, so soll es nur zu fünfzig Prozent angerechnet werden können.

Rückgabe oder Steuergutschrift

Mit dieser Konstruktion werden einerseits viele ehemalige Mittelstandsfamilien ermutigt, sich doch noch in den neuen Bundesländern zu engagieren. Andererseits wird das Interesse von wohlhabenden Firmen und Bürgern (nur diese brauchen ja die Steuergutschriften) auf Investitionsmöglichkeiten in der früheren DDR gelenkt, so daß auch diese zum Wirtschaftsaufschwung betragen können. Mit dieser Hilfskonstruktion können ebenfalls kulturelle Werte im Bereich von Kirchen, Museen, alten Fabriken und Gutshäusern erhalten oder neu aufgebaut werden. Ein Wirtschaftswunder in den neuen Ländern wäre doch noch möglich.

 

Heiko Peters ist selbständiger Kaufmann in Hamburg. Er kämpft für die Opfer von Enteignungen in der SBZ zwischen 1945 und 1949.


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