© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 09/06 24. Februar 2006

Meldungen

Gericht stärkt Rechte türkischer Kinder

Berlin. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat mit einem Urteil das Aufenthaltsrecht von Kindern türkischer Einwanderer gestärkt. Diese könnten auch nach Straftaten nicht ohne weiteres abgeschoben werden, urteilten die Richter in der vergangenen Woche mit Verweis auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Türkei und der Europäischen Union. Eine Abschiebung von Bürgern aus EU-Staaten und der Türkei sei nur dann zulässig, wenn auch für die Zukunft eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit drohe, hatte der Gerichtshof bereits 2004 geurteilt. Der gleiche Schutz müsse auch für die hier aufgewachsenen Kinder türkischer Arbeitnehmer gelten, heißt es in der aktuellen Entscheidung, der ein Fall aus Deutschland zugrunde lag, in dem die Stadt Augsburg einen in Deutschland geborenen Türken nach mehreren Drogen- und Raubdelikten abschieben wollte.

 

Enteignungen: Erfolg für Alteigentümer

Leipzig. Opfer von Enteignungen in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone können ihre Grundstücke nach erfolgter russischer Rehabilitierung auch dann zurückerhalten, wenn die betreffenden landwirtschaftlichen Flächen während der sogenannten Bodenreform aufgesiedelt worden sind. Das geht aus einem in der vergangenen Wochen veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor. Die von dem auf Restitutionsrecht spezialisierten Berliner Rechtsanwalt Stefan von Raumer vertretene Geschädigte, die 1945 enteignet worden war und deren Grundstücke teilweise an sogenannte Neubauern verteilt worden ist, erhält demnach alle noch in staatlicher Hand befindlichen Landwirtschaftsflächen zurück. Die Entscheidung ist nach Ansicht von Raumers von grundsätzlicher Bedeutung, weil die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH des Bundes (BVVG) sich in einer Vielzahl von Fällen einer Rückgabe land- und forstwirtschaftlicher Flächen entgegengestellt habe, in denen es damals zu einer solchen Aufsiedlung gekommen war. "Nun wird die BVVG diese Flächen herausgeben müssen", sagte von Raumer.

 

CSU streitet über ihr Familienbild

Berlin. Innerhalb der CSU ist ein Streit über das Familienbild der Partei ausgebrochen. Einige junge Bundestagsabgeordnete haben sich Medienberichten zufolge gegen ein Positionspapier mehrerer Spitzenpolitikerinnen gewandt, in dem diese unter anderem mit dem Argument, die Formel "Frau gleich Familie" würde nicht mehr mit der heutigen Lebenswirklichkeit passen, ein moderneres Frauenbild gefordert hatten. "Wir fordern, das traditionelle Familienbild als unverrückbares politisches Leitbild der CSU aufrechtzuerhalten", heißt es in der Entgegnung. Unterstützung erhielten die Abgeordneten vom CSU-Europaabgeordneten Bernd Posselt. "Natürlich müssen wir alle gesellschaftlichen Realitäten zur Kenntnis nehmen, doch dem klassischen Leitbild von Ehe und Familie gebührt gerade in einer verunsicherten Gesellschaft mehr denn je der Vorrang", sagte Posselt. Bereits in den vergangenen Wochen hatte es innerhalb der CSU Auseinandersetzungen beim Thema Familie gegeben, so etwa über die Frage, ob Homosexuelle Kinder erziehen sollen.


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