© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 49/05 02. Dezember 2005

Meldungen

Kaum Rücknahmen bei Staatsbürgerschaft

KARLSRUHE. Von den 420.000 seit 2002 vollzogenen Einbürgerungen in Deutschland sind lediglich 84 aus rechtlichen Gründen annulliert worden. Diese Zahlen nannte ein Vertreter der Bundesregierung in einer Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht. Anlaß für die Anhörung ist die Verfassungsbeschwerde eines aus Nigeria stammenden Mannes, der im Jahr 2000 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatte. Bei einem Strafverfahren wegen Drogendelikten wurde entdeckt, daß er den Behörden eine Lohnbescheinigung zur Täuschung vorlegte. Die Einbürgerung des Mannes wurde deswegen 2002 wegen Mißbrauchs zurückgenommen, was der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigte. Im Frühjahr 2006 wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Staatsbürgerschaft widerrufen werden kann. Häufigste Rücknahmegründe sind demnach falsche Angaben über Staatsangehörigkeit, falsche Angaben über den Familienstand und die Unfähigkeit, für den eigenen Unterhalt aufzukommen. Das Grundgesetz erlaubt einen Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit nur in Ausnahmefällen.

 

"Konservativ heißt nicht, gestrig zu leben"

Frankfurt/Main. Konservativ zu sein, heißt nach Auffassung des künftigen Fraktionschefs der CDU im hessischen Landtag, Christean Wagner, nicht, "gestrig zu leben". Vielmehr bedeute konservativ sein für ihn, "aus dem zu leben, was immer gilt, was gestern gegolten hat und was deshalb auch noch morgen gelten muß; für den Zusammenhalt einer Gesellschaft und eines Staates", sagte Wagner der Frankfurter Rundschau. Die Union bestehe seiner Ansicht nach aus drei Strömungen: der christlichen, der freiheitlichen und der konservativen. Das seien Themen, mit denen die CDU sich schon immer befaßt habe.

 

Linkspartei: Gefahr für Fraktionsstatus

BERLIN. Der Streit zwischen der Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG) und der Linkspartei spitzt sich zu. Der Landesverband Berlin der WASG hatte am vergangenen Wochenende beschlossen, zu der Abgeordnetenhauswahl im kommenden Jahr anzutreten, und sich gleichzeitig gegen den geplanten Zusammenschluß mit der Linkspartei ausgesprochen. Die Querelen in Berlin könnten zu einem juristischen Problem für die Bundestagsfraktion der Linkspartei werden. Die Geschäftsordnung des Bundestages besagt, daß eine Fraktion nur aus solchen Mitgliedern bestehen darf, die in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen. Genau dies wäre der Fall, wenn die WASG in der Hauptstadt selbständig zum Abgeordnetenhaus antritt.


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