© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 46/05 11. November 2005

Meldungen

Steinbach weist Kurswechsel zurück

Berlin. Die Präsidentin des Bundes der Vertriebenen (BdV) Erika Steinbach hat Meldungen widersprochen (JF 45/05), nach denen sie nicht mehr darauf bestehe, das geplante Zentrum gegen Vertreibungen unter Führung des BdV zu betreiben. Sie habe lediglich den Vorschlag gemacht, Vertriebeneneinrichtungen wie etwa Museen und das geplante Zentrum unter dem Dach einer neuen Stiftung zu vereinen. Die Einrichtungen sollten aber eigenständig bleiben. Bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD wurde keine Einigung auf eine Unterstützung des Zentrums gegen Vertreibungen erzielt. Allerdings solle in Berlin im Gedenken an Vertreibungen ein "sichtbares Zeichen für Versöhnung" entstehen. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Berliner Bischof Wolfgang Huber, unterstrich am Wochenende unterdessen seine Ablehnung des Zentrums und sprach in diesem Zusammenhang von einer "unseligen Diskussion".

 

NRW: Ausländer hoffen auf Bleiberecht

Düsseldorf. Abgelehnte Asylbewerber und ausreisepflichtige Ausländer, die mindestens seit sechs Jahren in Deutschland leben, sollen nach dem Willen des nordrhein-westfälischen Innenministers Ingo Wolf (FDP) ein Aufenthaltsrecht bekommen. Der Minister kündigte einen entsprechenden Vorstoß für die Innenminister-Konferenz an. Als weitere Voraussetzungen nannte das Ministerium, daß die betreffenden Personen selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können und nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind. Zudem müßten sie in die Gesellschaft integriert sein und dürften nicht straffällig geworden sein. Schätzungen zufolge könnten einige tausend Ausländer von dem Vorschlag profitieren.

 

Wahlausschuß schlägt Änderungen vor

Berlin. Kleinere Parteien sollen nach einem Vorschlag des Bundeswahlausschusses bei vorgezogenen Bundestagswahlen künftig weniger Unterstützungsunterschriften sammeln müssen als bisher. Nach einem Bericht des Spiegel schlägt der Ausschuß vor, daß kleinere Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag vertreten sind, künftig bei vorgezogenen Wahlen nur noch die Hälfte der unter normalen Umständen notwendigen Unterstützungsunterschriften sammeln brauchen. Bislang müssen diese Parteinen für jeden Wahlkreis, in dem sie antreten, 200 und für jedes Bundesland bis zu 2.000 Unterschriften vorweisen. Vor der Bundestagswahl hatten unter anderem die Republikaner und die Familienpartei erfolglos vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt (JF 39/05), da ihrer Ansicht nach die kleineren Parteien durch die derzeitige Regelung bei vorgezogenen Wahlen benachteiligt werden.


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