© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 46/05 11. November 2005

Ein erster Schritt
von Eike Erdel

Union und SPD rühmen sich damit, eine Föderalismusreform vereinbart zu haben. Im Dezember 2004 war die Föderalismus-kommission noch am Streit über die Bildung gescheitert. Jetzt wird angestrebt, daß der Anteil der im Bundesrat zustimmungspflichtigen Bundesgesetze von 60 Prozent auf 35 bis 40 Prozent gesenkt wird. Sollte die große Koalition dieses erreichen, dann wäre dies ein Erfolg. Nach einer entsprechenden Grundgesetzänderung wäre eine opportunistische Blockadepolitik aus Parteitaktik - wie zuletzt von der Union praktiziert - im Umfang zumindest reduziert. In den fünfziger Jahren lag der Anteil der Zustimmungsgesetze nur bei zehn Prozent.

Im Vergleich dazu sieht die von der Großen Koalition angestrebte Quote noch recht mager aus. Außerdem ist mit Reduzierung der zustimmungspflichtigen Gesetze in der Sache nicht viel ausgesagt. Der Großteil der Gesetze ist nämlich nur deshalb zustimmungspflichtig, weil sie Vorschriften über die Behördenzuständigkeit oder Verwaltungsverfahren in den Ländern betreffen, die eine zahlenmäßig große Bedeutung haben. Oft handelt es sich aber nur um Formalien. Eine wirkliche Föderalismusreform würde eine striktere Trennung der Aufgaben von Bund und Ländern vorsehen. Davon ist nicht viel zu sehen. Wichtige Fragen sind nicht geregelt worden, sieht man mal von der Kompetenzerweiterung für das Bundeskriminalamt bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus ab. So zeigt die Föderalismusreform die tatsächliche Gestaltungskraft der Großen Koalition.


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