© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 39/05 23. September 2005

Meldungen

Protestanten stimmen für Rot-Grün

Berlin. Protestanten haben bei der Bundestagswahl mit breiter Mehrheit für eine Fortsetzung der rot-grünen Koalition gestimmt; Katholiken gaben dagegen noch deutlicher einer schwarz-gelben Regierung den Vorzug. Einer Umfrage der Gesellschaft für Trend- und Wahlforschung infratest dimap (Berlin) zufolge kam die bisherige Koalition aus SPD und Grünen bei den Protestanten auf 48 Prozent (Katholiken: 34 Prozent). Katholiken hätten sich dagegen mit 59 Prozent aller Stimmen eine schwarz-gelbe Regierung mit Angela Merkel als Kanzlerin gewünscht. 43 Prozent der Protestanten stimmten ebenfalls dafür. Im einzelnen votierten 40 Prozent der Protestanten für die SPD, die Union kam bei den Protestanten auf 33 Prozent. Die Grünen erreichten bei den Protestanten acht Prozent, während die FDP zehn Prozent erhielt, die Linkspartei kam hier auf sechs Prozent. Die FDP kam bei Katholiken ebenfalls auf zehn Prozent, die Linkspartei auf vier Prozent. Die SPD kam bei katholischen Wählern auf 27 Prozent, die Union auf 49 Prozent, die Grünen erreichten sieben Prozent. Bei den konfessionell nicht gebundenen Wählern konnte die Linkspartei ihr Wahlziel erreichen und wurde mit 19 Prozent drittstärkste Partei.

 

Sachsen: Nitzsche verteidigt Mandat

Dresden. Der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Henry Nitzsche hat in dem Wahlkreis Kamenz-Hoyerswerda-Großenhain mit 34,5 Prozent der Stimmen erneut das Direktmandat errungen. Er setzte sich unter anderem gegen die SPD-Kandidatin Barbara Wittig (24,2 Prozent) und den sächsischen NPD-Spitzenkandidaten Holger Apfel (6,7 Prozent) durch. Nitzsche war im Wahlkampf scharf kritisiert worden, weil er auf seinen Plakaten mit dem Spruch "Arbeit, Familie, Vaterland" geworben hatte (35/05). SPD und Grüne hatten Nitzsche aufgefordert, sich von dem Spruch zu distanzieren, da dieser auch von der NPD und dem französischen Vichy-Regime verwendet worden sei.

 

Karlsruhe: Kleine Parteien unterliegen

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat am vergangenen Donnerstag die Klage mehrerer kleiner Parteien gegen die vorzeitige Auflösung des Bundestages abgewiesen. Die Parteien, darunter die Republikaner und die Deutsche Zentrumspartei, sahen sich durch die Auflösung des Parlamentes in ihren Rechten verletzt. Ihnen bleibe zu wenig Zeit für das Sammeln der notwendigen Unterstützungsunterschriften. Nach Ansicht der Verfassungsrichter können jedoch Parteien, die nicht im Bundestag vertreten sind, durch seine Auflösung nicht in ihren Rechten verletzt werden. Bereits im August hatte das Gericht eine Klage der ödp und der Familienpartei abgewiesen (JF 35/05).


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