© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 28/05 08. Juli 2005

Presseschau

Die rechtsgerichtete Berliner Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT (JF) hat mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz einen Erfolg errungen.

Erster Satz der ddp-Meldung vom 28. Juni 2005, 9.54 Uhr

 

 

Die rechtsgerichtete Zeitschrift JUNGE FREIHEIT ist von den nordrhein-westfälischen Behörden womöglich zu Unrecht als verfassungsfeindliches Organ in Verfassungsschutzberichte aufgenommen worden.

Erster Satz der AP-Meldung vom 28. Juni 2005, 12.17 Uhr

 

 

Die Aufnahme der Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT als rechtsextremistisches Blatt in den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht verletzt die Pressefreiheit.

Erster Satz der AFP-Meldung vom 28. Juni 2005, 14.51 Uhr

 

 

Vor gut zehn Jahren, als die jetzt beanstandeten Berichte erschienen, wurde ein Brandanschlag auf die Druckerei der JUNGEN FREIHEIT verübt - und weitgehend beschwiegen. Das sagt auch etwas über die Pressefreiheit, an die das Bundesverfassungsgericht nun wieder erinnert hat.

FAZ, 29. Juni 2005

 

 

Die Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT, nationalkonservativ in der Ausrichtung, hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen juristischen Erfolg über das nordrhein-westfälische Landesamt für Verfassungsschutz erstritten. (...) Die Entscheidung ist an der Zeit, und verwunderlich erscheint dabei nur, daß die allzeit wache deutsche Intelligenz den Fall nicht entschiedener zu ihrer Sache gemacht hat (...) Manchmal muß eben das Selbstverständliche höchstrichterlich festgestellt - etwa daß die Meinungsvielfalt gerade dadurch gesichert wird, daß es dezidiert konservative oder linke Presseorgane gibt."

FAZ, 30. Juni 2005

 

 

Die Presse ist frei. Diese hehren vier Worte gelten auch für die JUNGE FREIHEIT. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Aufnahme der Wochenzeitung in den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht ist eindeutig - und richtig.

taz, 29. Juni 2005

 

 

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Lanze für die Pressefreiheit gebrochen. Diese werde in Mitleidenschaft gezogen, wenn ein Blatt wie die JUNGE FREIHEIT regelmäßig in Verfassungsschutzberichten auftaucht, argumentieren die Karlsruher Richter. Und sie haben recht.

Kölner Stadt-Anzeiger, 29. Juni 2005


Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen