© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 27/05 01. Juli 2005

Meldungen

NRW-Verfassungsschutz kündigt Beweise an

Düsseldorf. Der nordrheinwestfälische Verfassungsschutz ist nach eigenen Angaben auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes davon überzeugt, daß die JUNGE FREIHEIT zu Recht in den Verfassungsschutzberichten der Jahre 1994 und 1995 erwähnt worden ist. "Wir sehen der erneuten Prüfung durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf zuversichtlich entgegen", sagte der Leiter der Behörde, Hartwig Möller. Das Verfassungsgericht habe es grundsätzlich als zulässig erachtet, daß die JF als Presseorgan Gegenstand der Berichterstattung des Verfassungsschutzes sein kann. "Dazu fordert es allerdings, daß die verfassungsfeindlichen Positionen externer Autoren der JUNGEN FREIHEIT zuzurechnen sind. Dies werden wir eindeutig belegen", kündigte Möller an.

 

Generalinspekteur erwartet Häuserkampf

Berlin. Nach Ansicht von Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan muß sich die Bundeswehr auf eine neue Art von Kriegsein-sätzen vorbereiten. Die Soldaten müßten sich darauf einstellen, daß sie bei Auslandseinsätzen künftig mit Häuserkampf, der Abwehr von Hinterhalten und nötigen Hilfeleistungen für die Bevölkerung konfrontiert werden könnten, sagte der Generalinspekteur in der vergangenen Woche in einer Rede vor der Bundesakademie für Sicherheitspolitik. Schneiderhan sprach in diesem Zusammenhang von einem "Drei-Block-Krieg" mit den Komponenten "Duell, Sabotage und Wiederaufbau". Dadurch würden die Anforderungen an die Soldaten steigen, sagte der Generalinspekteur.

 

Innenminister einigen sich auf Rückführung

Berlin. Die Innenminister der Länder haben sich darauf geeinigt, verstärkt Flüchtlinge nach Afghanistan und in den Kosovo zurückzuschicken. Vor allem Straftäter, Terrorverdächtige und ledige Männer, die noch keine sechs Jahre in Deutschland leben, sollen nach dem Willen der Innenministerkonferenz abgeschoben werden. Arbeitslose und Empfänger von Sozialleistungen sollen grundsätzlich vor Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, zurückgeführt werden. Abgelehnt wurde von der Konferenz der Vorschlag von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), Kindern und Jugendlichen ein Bleiberecht zu gewähren. Schily hatte gefordert, bei Kindern und Jugendlichen, die sich integriert hätten, zu prüfen, ob sie nach einer Rückführung in ihrem Heimatland eine Perspektive hätten.

 

"Haßprediger" darf vorerst bleiben

Berlin. Das Verfahren gegen den als Haßprediger bekannt gewordenen ehemaligen Imam der Berliner Mevlana-Moschee (JF 48/04) muß nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes neu aufgerollt werden. Die Berliner Ausländerbehörde hatte Ende 2004 die Abschiebung von Yacup Tasci in die Türkei verfügt, nachdem der Geistliche in einer Predigt unter anderem gegen Deutsche gehetzt hatte. Zudem war ihm von der Behörde vorgeworfen worden, er habe den internationalen Terrorismus verherrlicht. Gegen die Entscheidung hatte der 59 Jahre alte Prediger, der seit 1971 in Deutschland lebt, Klage eingereicht. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes darf Tasci zunächst in Deutschland bleiben.

 

Blick voraus

1.Juli: Bundeskanzler Gerhard Schröder stellt im Bundestag die Vertrauensfrage

1.-3. Juli: Deutschlandtreffen der Schlesier in Nürnberg unter dem Motto "Heimat Schlesien in Europa"

3. Juli: Bundesparteitag der Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) in Kassel


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