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Pressemitteilung:

Berlin, den 28. Juni 2005

Sieg für die Pressefreiheit ­ Bundesverfassungsgericht gibt Klage der JUNGEN FREIHEIT recht

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung der Verfassungsbeschwerde der Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT gegen den Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen stattgegeben.

Die Richter des ersten Senats des BVG hoben damit die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf und des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster mit der Begründung auf, daß mit der Erwähnung der JUNGE FREIHEIT im Verfassungsschutzbericht des Landes NRW die Grundrechte der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt werden.

Die JUNGE FREIHEIT hatte seit 1996 gegen die anhaltende diskriminierende Erwähnung in den NRW-Verfassungsschutzberichten wegen angeblicher “tatsächlicher Anhaltspunkte für den Verdacht auf rechtsextremistische Bestrebungen" geklagt. Damit hat das Bundesverfassungsgericht einen seit nunmehr neun Jahren andauernden Rechtsstreit entschieden.

Der Chefredakteur und Geschäftsführer der JUNGEN FREIHEIT, Dieter Stein, sagte dazu in einer ersten Stellungnahme: “Die Karlsruher Entscheidung ist nicht nur ein Riesensieg für die JUNGE FREIHEIT. Sie ist vor allem ein Sieg für die Pressefreiheit insgesamt in Deutschland. Dem Staat, hier dem Verfassungsschutz, werden enge Grenzen gezogen, unabhängige Medien durch bloße "Verdachtsberichterstattung" in den Verfassungsschutzberichten unter Druck zu setzen." An die neue Landesregierung in Düsseldorf gewandt, forderte Stein, das klare Urteil aus Karlsruhe jetzt dazu zu verwenden, die andauernde Diskriminierung der JUNGEN FREIHEIT durch die Verfassungsschutzbehörden des Landes endlich zu stoppen.

Die JUNGE FREIHEIT erklärte ferner, daß durch die Juristen des Verlages geprüft werde, das Land Nordrhein-Westfalen auf Schadensersatz zu verklagen. Im Laufe der Jahre ist der Zeitung durch die rufschädigende Erwähnung im NRW-Verfassungsschutzbericht ein Sachschaden in mehrstelliger Millionenhöhe entstanden.

Link zum Bundesverfassungsgericht



V.i.S.d.P.: Thorsten Thaler, Chef vom Dienst, Hohenzollerndamm 27a, 10713 Berlin


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