© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de  25/05 17. Juni 2005

UMWELT
Kein Schächten ohne Betäubung
Alexander Barti

Das Schächten vorn Tieren ist eine ganz heikle Angelegenheit. Dem Tier wird die Halsschlagader mit einem langen Messer aufgeschlitzt, das Blut stürzt heraus, das Tier windet sich in Todesangst und stürzt nach wenigen Minuten zusammen - es ist qualvoll verblutet. Aber nicht die Agonie der Kreatur ist das eigentliche Problem, sondern die religiöse Dimension, die das Schächten für Juden und Moslems notwenig macht. Beide Religionsgemeinschaften fordern "blutloses" Fleisch, andernfalls gilt es als unrein und darf nicht verzehrt werden. Auf der anderen Seite stehen die Tierschutzgesetze, die das Quälen von Tieren verbieten - und daß sich ein verblutendes Tier quält, bezweifelt wohl niemand. Ohne vorherige Betäubung ist nach Paragraph 4 des Tierschutzgesetzes das Schächten grundsätzlich verboten, aber nach dem "sybillinischen" Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichtes von 2002 sind einige Ausnahmen möglich.

Die Grünen wollen sich damit nicht zufriedengeben und trafen sich daher im Mai mit Vertretern der jüdischen Gemeinden, dem Islamrat Deutschland und Veterinären zusammen. Man wollte klären, ob eine Elektrokurzzeitbetäubung vor dem Schächten möglich ist, ohne religiöse Regeln zu verletzen. Die jüdische Seite zeigte sich dem Problem aufgeschlossen, legte sich aber nicht fest, sondern versprach, den Vorschlag der Grünen auf der nächsten europäischen Rabbinerkonferenz vorzustellen. Der Vertreter des Islamrates hingegen soll der Elektrokurzzeitbetäubung zugestimmt haben. "Ein Ausgleich zwischen religiösen Regeln und Tierschutzzielen ist möglich", freuten sich die Grünen. Da kann man aber nur hoffen, daß es auch mit der Umsetzung klappt.

Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen