© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 24/05 10. Juni 2005

Meldungen

Muslimischer Schüler muß baden gehen

Wuppertal. Trotz religiöser Bedenken seiner Eltern muß ein muslimischer Junge aus Wuppertal weiterhin am schulischen Schwimmunterricht teilnehmen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht lehnte in der vergangenen Woche den Antrag der Eltern des Elfjährigen ab, ihren Sohn vom Schwimmunterricht zu befreien. Die Anwältin der Eltern hatte argumentiert, daß dem Jungen der Anblick seiner Mitschülerinnen in Badekleidung nicht zuzumuten sei. Zudem könne er selbst die islamischen Bekleidungsvorschriften nicht einhalten. Das Gericht verwies in seinem Urteil darauf, daß die deutsche Gesellschaft westlich orientiert sei und sich nicht am Koran ausrichte. Der Junge könne zudem im Schwimmbad die Augen niederschlagen, um zu vermeiden, seine Mitschülerinnen in Badekleidung zu sehen. Nach Auffassung des Gerichtes habe der staatliche Bildungsauftrag in diesem Fall Vorrang vor der Religionsfreiheit und dem elterlichen Erziehungsrecht.

 

Gericht verurteilt "Mehmet" erneut

München. Der unter dem Pseudonym "Mehmet" bekannt gewordene Münchner Serienstraftäter ist erneut straffällig geworden. Das Jugendgericht München verurteilte den 20 Jahre alten Türken wegen räuberischer Erpressung und vorsätzlicher Körperverletzung an seinen Eltern sowie wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus und entließ den Straftäter aus der Untersuchungshaft, da keine Fluchtgefahr bestehe. Der in München geborene und aufgewachsene Türke hatte bereits vor seinem 14. Geburtstag mehr als sechzig Straftaten verübt und deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt. 1998 war Mehmet zu einer Jugendstrafe verurteilt und in die Türkei abgeschoben worden. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Abschiebung im Jahr 2002 jedoch für rechtswidrig. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) läßt jetzt prüfen, ob der Straftäter erneut in die Türkei abgeschoben werden kann.

 

Streit um zweite Amtszeit von Birthler

Berlin. Die Bundesregierung will die Amtszeit der Leiterin der Stasi-Unterlagenbehörde, Marianne Birthler (Grüne), noch vor den für Herbst geplanten Neuwahlen zum Bundestag um weitere fünf Jahre verlängern. Zunächst war vorgesehen, erst nach der Sommerpause eine Entscheidung über den Verbleib von Birthler an der Spitze der Behörde zu treffen. Der kulturpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Günter Nooke, kritisierte das Vorziehen der Entscheidung. Gleichzeitig widersprach der CDU-Politiker Berichten, er wolle selbst Nachfolger von Birthler werden. Birthler hatte die Leitung der Unterlagenbehörde im Jahr 2000 von Joachim Gauck übernommen.


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