© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 22/05 27. Mai 2005

WIRTSCHAFT
Rechtsberatung im Wettbewerb
Bernd-Thomas Ramb

Der Plan von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), in einem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz die gewerbliche Rechtsberatung auch durch Nichtjuristen zuzulassen, stößt auf heftigen Widerstand der studierten Rechtsanwälte. Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Hartmut Kilger, befürchtet: "Wenn künftig Banken Testamentsvollstreckungen betreiben und Autowerkstätten nebenbei Rechtssachen erledigen dürfen, dann wird das Recht nicht mehr gepflegt." Zypries sieht sich dagegen unter Zugzwang gesetzt. Angesichts des internationalen Wettbewerbs dürften sich die deutschen Anwälte nicht länger einer Öffnung des Rechtsberatungsmarktes verschließen.

Faktum ist, daß mit der Verwirklichung des EU-Binnenmarktes und mit der zunehmenden Internationalisierung der Rechtsprechung bereits ein internationaler Wettbewerb von Rechtsdienstleistungen besteht. Allerdings nur in begrenzten Fällen der oberen Etage. Die geplante Justizreform eröffnet den Wettbewerb um Rechtsdienstleistungen nun auch im kleinen. Den Chancen, Rechtsauskünfte oder Rechtsgeschäfte nun zum Billigtarif zu erhalten, stehen zweifellos die Risiken einer falschen oder fehlerhaften Rechtsberatung mit allen Folgekosten entgegen. Der Wettbewerbseffekt besteht eben nicht nur in einem Preiswettbewerb, sondern auch in einem Qualitätswettbewerb - das ist das Typische der Marktwirtschaft. Manchem Rechtsanwalt dürfte der Qualitätswettbewerb guttun, und viele Billiganbieter werden auf Dauer mangels Qualität vom Rechtsmarkt verschwinden. Darüber entscheidet der Rechtsberatungskunde. Er hat aber auch die zusätzliche Arbeit, sich zu informieren, wer was taugt und wer nicht. Auch das ist Markt.


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